Deutschland ist fassungslos! Der Fall von Issa al H., dem mutmaßlich islamistischen Terroristen, der in Solingen drei Menschen ermordet hat, entwickelt sich zum größten Abschiebe-Skandal des Jahres. Denn: Anstatt – wie eigentlich vorgesehen – ihn abzuschieben, erhielt der 26-Jährige weiterhin monatlich Geld vom Staat!
Die Tragödie von Solingen, die drei Tote sowie acht Verletzte forderte, hat Deutschland erschüttert. Die Menschen sind entsetzt, fragen sich: Wie konnte Issa al H. sich überhaupt noch in Deutschland aufhalten? Warum gab es keine konsequenteren Maßnahmen, um ihn abzuschieben?
Al H. erhielt trotz aller Warnzeichen und Hinweise auf seine Gefährlichkeit subsidiären Schutz in Deutschland – ein Status, der ihm vorläufiges Bleiberecht gewährt - wegen des Bürgerkriegs in seiner Heimat. Aber warum?
Terrorist von Solingen hätte abgeschoben werden sollen
Kaum zu glauben: Der Syrer al H. hätte bereits im Juni 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, wo er zuerst Asyl beantragt hatte. Denn: Issa al H. kam im Dezember 2022 nach Deutschland und beantragte hier Asyl, obwohl er bereits in Bulgarien registriert war. Nach den Regeln der Dublin-III-Verordnung wäre Bulgarien zuständig gewesen.
Doch die Überstellung scheiterte: Am Tag des geplanten Abschiebeflugs war al H. nicht auffindbar. Und dann: Kein zweites Klingeln, kein Plan B! Obwohl al H. noch am selben Tag zurückkehrte. Da die Behörden keinen zweiten Versuch unternahmen und die Abschiebefrist von sechs Monaten ablief, wurde Deutschland plötzlich für das Asylverfahren zuständig. Statt ihn auszuweisen, erhielt al H. hier Schutzstatus – mit tragischen Folgen.

Dabei erklären Experten: Es hätte Möglichkeiten gegeben, den mutmaßlichen Terroristen von Solingen doch noch auszuweisen. Unangekündigte Besuche zu anderen Zeiten oder der Einsatz einer härteren Gangart hätten vielleicht verhindert, dass er sich überhaupt der Abschiebung entzieht. Dazu kommt: Die Überstellungsfrist von sechs Monaten hätte auf 18 Monate verlängert werden können, wenn die Person im Sinne des Asylgesetzes als „untergetaucht“ gilt. Dies setzt voraus, dass die Person trotz aktiver Bemühungen der Behörden über einen längeren Zeitraum nicht auffindbar oder erreichbar ist. Das scheint bei al H. aber nicht der Fall gewesen zu sein.
Terror von Solingen: Geld statt Abschiebung
Denn nach Informationen der „Bild“ ist genau nichts passiert. Bis auf die Tatsache, dass al H. während dieser Zeit weiterhin finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielt – 368 Euro pro Monat! Unverständlich, dass ein Mann, der abgeschoben werden sollte, weiter Geld vom Staat kassiert.

Die Landesregierung in NRW steht nun unter Druck, Antworten zu liefern. Warum wurde al H. nicht zur Fahndung ausgeschrieben? Warum wurden keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, ihn erneut ausfindig zu machen und abzuschieben?
Abseits der Diskussionen um Ausländer- und Asylrecht steht für Issa al H. nun ein Strafverfahren in Deutschland an. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen und einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Sollte er verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen des mutmaßlichen Mordes. ■