Auf einem Stadtfest in Solingen werden drei Menschen bei einer Messerattacke getötet. Es dauert nicht lange, dann nimmt die Polizei am Sonnabend einen Syrer in einem Asylheim ganz in der Nähe des Tatortes fest. Noch einen Tag später kommen nun schier unglaubliche Details ans Licht. Der Mann hätte sich nach einem abgelehnten Asylantrag schon lange nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen. Der Mann sollte abgeschoben werden. Mussten drei Menschen sterben, weil die Behörden geschlampt haben.
Denn bereits im vergangenen Jahr sollte der mutmaßliche Messerangreifer von Solingen eigentlich nach Bulgarien abgeschoben werden. Zuvor war demnach sein Asylantrag abgelehnt worden. Gemäß des sogenannten Dubliner Übereinkommens ist das Land, das zuerst von einem Asylbewerber betreten wird, für das Asylverfahren zuständig.
Syrer war über Bulgarien in die EU gekommen
Demnach war der gebürtige Syrer über Bulgarien in die Europäische Union eingereist. Da er allerdings in Deutschland zwischenzeitlich untergetaucht sei, sei die Abschiebung vorerst hinfällig gewesen und der Syrer nach Solingen überstellt worden, schrieb die „Welt“. Weil er also verschwand, durfte er dann später bleiben? Behördenschlamperei oder unbrauchbare Regeln für den Umgang mit Asylbewerber? Könnten die drei Opfer von Solingen noch leben?
So sind wieder drei Messer-Tote zu beklagen. Und die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) beansprucht den Angriff für sich. Der Angreifer habe dem IS angehört und die Attacke, die einer „Gruppe von Christen“ gegolten habe, aus „Rache für Muslime in Palästina und anderswo“ verübt, hieß es in einer über das IS-Sprachrohr Amak verbreiteten Mitteilung.