Die Verbraucherschützer haben Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht, weil die Kündigungsfrist für Bahncards aus ihrer Sicht unzulässig ist. Das Unternehmen verstoße damit gegen ein Gesetz, das es Verbrauchern eigentlich ermöglichen solle, leichter aus dauerhaften Verträgen herauszukommen, sagt Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Konkret dürfe eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen. Außerdem müsse diese binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage gegen die DB Fernverkehr. Ein mündlicher Verhandlungstermin ist für den Juni angesetzt. „Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkung auf Tausende Bahncard-Abos haben“, sagte Weinsheimer. Wer etwa inzwischen das Deutschlandticket nutze und merke, dass er keine Fernfahrten mehr brauche, könne sehr interessiert daran sein, seine Bahncard zu kündigen.
Die Bahn äußerte sich zunächst nicht zum Bahncard-Verfahren
Jetzt solle Rechtssicherheit geschaffen werden - im Zweifel auch am Bundesgerichtshof. Die Bahn äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht dazu. Man habe bislang keine Klage der Verbraucherzentrale Thüringen zugestellt bekommen und könne sich daher dazu derzeit nicht äußern, so eine Bahn-Sprecherin.
Die Bahn wies darauf hin, dass die Konditionen der Probe-Bahncard transparent im Angebot und den allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben seien. Der Konzern argumentiert, dass seine Beförderungsbedingungen behördlich geprüft seien. Dies sei aber kein Indiz dafür, dass sie korrekt seien.
Eine Probe-Bahncard konnte früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen ist diese Frist auf vier Wochen verkürzt. Das sei aber nicht rechtssicher, so Weinsheimer. Kündigen Verbraucher nicht rechtzeitig, geht das Probeabo automatisch in eine normale Bahncard über. Diese kann derzeit bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Hier kommt es aus Sicht der Verbraucherschützer aber zu einem Anschlussvertrag, der laut Gesetz jeden Monat kündbar sein müsse.
Was können betroffene Bahncard-Kunden jetzt tun?
Betroffene könnten schon jetzt pro Forma die Bahncard kündigen, sagt zumindest Verbraucherschützer Weinsheimer. Die Kündigung werde zwar vermutlich abgewiesen - wenn man seine Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr nutze, habe man unter Umständen Erstattungsansprüche. Das sei rechtlich aber kompliziert. Die Zahlungen für die Bahncard sofort einzustellen, sei dagegen nicht ratsam, erklärt Weinsheimer. ■