Skandal in Chemnitz

Skandal in Chemnitz: Polizist kriegt Pension trotz Verurteilung!

Ein Polizist wurde nach einem sexuellen Übergriff auf eine 17-Jährige zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Kurz vor der Strafe sichert er sich seine Pension.

Author - Mariella Mandurino
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Vor dem Amtsgericht Chemnitz wurde der Polizeibeamte verurteilt.
Vor dem Amtsgericht Chemnitz wurde der Polizeibeamte verurteilt.Imago/haertelpress

Ein Chemnitzer Polizist wurde wegen sexuellen Übergriffs an einer Minderjährigen (17) zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Täter konnte sich aber noch eine Woche vor der Verurteilung einen finanziellen Bonus sichern und erhielt mit nur 55 Jahren seine Pension.

Polizist erhielt seine Pension kurz vor der Verhandlung

Am 9. Oktober 2024 hat der Polizist, wie Bild berichtet, eine Jugendliche, die er einen Tag zuvor bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt kennenlernte, kontaktiert. Der Beamte behauptete, dass noch Vaginalabstriche von dem jungen Mädchen benötigt würden. Er nahm mindestens zwei Abstriche, um sich laut Anklage ohne jeden Auftrag sexuell erregen zu können.

Die 17-Jährige meldete kurze Zeit später den Vorfall und brachte ihn zur Anzeige. In dieser Woche wurde der 55-jährige Polizist vom Amtsgericht Chemnitz zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt und muss dem Opfer und der Staatskasse je 5000 Euro zahlen. Um seinen Beamtenstatus nicht zu verlieren, ließ sich der Polizist eine Woche vor der Verurteilung wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzen.

Somit kassiert er auch seine Pension, die nach Bild-Infos rund 2100 Euro im Monat beträgt. Eine unverständliche Handlung. Polizeisprecherin Jana Ulbricht erklärt die Entscheidung wie folgt: „Der hier in Rede stehende Mann war, wie im Rahmen der Verhandlung vorgetragen, zurückliegend Polizeivollzugsbeamter im Streifendienst des Reviers Nord-Ost in Chemnitz und ist im Jahr 2026 aufgrund von Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.“

Symbolfoto: Der Chemnitzer Polizist ist seit März in Pension.
Symbolfoto: Der Chemnitzer Polizist ist seit März in Pension.Swaantje Hehmann/Imago

Statt des vorzeitigen Ruhestands hätte auch eine Krankschreibung in Betracht gezogen werden können. Warum dies nicht erfolgte, ist unklar. Das Verfahren hätte schon früher stattfinden können. Denn im Juni 2025 war der erste Verhandlungstermin angesetzt, doch der Polizist fiel krankheitsbedingt aus.

Der Richter erließ damals einen Strafbefehl über ein Jahr Haft auf Bewährung. Wäre der übergriffige Polizist damals nicht krankheitsbedingt ausgefallen, hätte ihn das seinen Beamtenstatus gekostet. Für den 2. März wurde ein neuer Termin angesetzt,  auch hier fehlte der bereits pensionierte Polizist und ließ über seine Anwältin verkünden, dass er den Strafbefehl akzeptiert.

Dem Polizisten könnten noch Konsequenzen drohen

Weiter sagt Jana Ulbricht zu Bild: „Mit Vorliegen des Urteils aus dem Strafverfahren prüft die Polizeidirektion Chemnitz nun weitere Maßnahmen im Rahmen des Sächsischen Beamtengesetzes, des Sächsischen Disziplinargesetzes sowie des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, denn auch gegen Beamte im Ruhestand können noch Sanktionen erfolgen, da auch für Beamte im Ruhestand die oben genannten gesetzlichen Grundlagen Anwendung finden.“ Das bedeutet, dass dem Polizisten dennoch Konsequenzen drohen könnten.

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