Brandenburg

Staatsfeindliche Äußerungen kosten Polizeianwärter den Job – aber nur kurzzeitig

Zwei Polizeianwärter sind zunächst wegen staatsfeindlicher Äußerungen entlassen worden, aber wieder im Dienst. Wie kann das sein?

Author - Sebastian Krause
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Polizeianwärter aus Brandenburg haben sich rassistisch, homophob und staatsfeindlich geäußert (Symbolfoto).
Polizeianwärter aus Brandenburg haben sich rassistisch, homophob und staatsfeindlich geäußert (Symbolfoto).Kerstin Kokoska/WAZ FotoPool

Sie sollen rassistisch, homophob und staatsfeindlich gehetzt haben. Zwei Polizeianwärter aus Brandenburg äußerten sich im Unterricht angeblich verfassungsfeindlich. Gegen die beiden ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Volksverhetzung. Das berichtet die „Bild“.

Wie es in Protokollen von Mitschülern heißt, wollten die Polizeischüler einen dunkelhäutigen Straftäter „erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen“. Weiter wollten sie „die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, falls der Staat kommt, um den Impfstatus zu überprüfen“.

Schüler beleidigen Homosexuelle als „kranke Menschen“

Und sie hetzten auch gegen Homosexuelle, sollen sie als „kranke Menschen“ beleidigt haben. Dem Verfassungsschutz könne man „nicht glauben“, weil er „politisch gesteuert“ sei.

Laut „Bild“ weisen die Beschuldigten die Vorwürfe zurück. Das teilte ihr Anwalt mit. Problem nur: Die Polizei glaubte ihnen nicht und stufte die beiden im Jahrgang zurück, damit sie ihre Abschlussprüfung im vergangenen Herbst nicht machen konnten. Die Behörde leitete ein Entlassungsverfahren „wegen charakterlicher Nichteignung“ ein.

Polizeianwärter sind wieder im Dienst

„Die Anwärter wurden mit Bescheid vom 15.12.2025 mit Ablauf des 31.1.2026 entlassen“, teilte das Innenministerium auf „Bild“-Anfrage mit. „Aufgrund des besonderen dienstlichen Interesses wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.“ Ihre Weiterbeschäftigung „würde das Ansehen und das Vertrauen in die Polizei schädigen“.

Damit fanden sich die Polizeianwärter nicht ab. Auch zeigten sie keine Einsicht oder Reue. Sie legten Widerspruch ein und hatten damit Erfolg. Wie es nun von Verwaltungsgericht Potsdam heißt, sei den Anwärtern die vorläufige Teilnahme am Polizei-Vorbereitungsdienst bis zur Entscheidung ermöglicht worden. Sie sind also wieder im Dienst, bei vollen Bezügen. Nun muss ein Gericht über die Entlassung entscheiden.