Im niedersächsischen Celle hat am Dienstag vergangener Woche der Prozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen des Vorwurfs der Beteiligung an bewaffneten Raubüberfällen begonnen. Am 1. April war der zweite Prozesstag, und DAS ist der letzte Stand.
Gemeinsam mit den beiden flüchtigen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll Daniela Klette laut Anklage in den Jahren 1999 bis 2016 mehrere Supermärkte und Geldtransporter überfallen haben. Ziel war demnach die Geldbeschaffung für ihr Leben im Untergrund.
Daniela Klette vor Gericht: Es geht um versuchten Mord und 13 Raubüberfälle
Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden mehrere Anträge der Verteidigung abgelehnt. Eine Einstellung oder Unterbrechung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls sind damit vom Tisch. Die 66-Jährige muss sich unter anderem wegen versuchten Mordes und 13 Raubüberfällen verantworten.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass gegen Klette kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung auf, kritisierten die Rechtsanwälte. Nach Auffassung der Richter ist jedoch allein wegen der Sicherheitsmaßnahmen eine Vorverurteilung Klettes nicht gegeben.
Prozesstag zwei: Klette-Verteidiger scheitern mit Anträgen
Wegen der Sicherheitsvorkehrungen wird nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle verhandelt. Dort saß heute im Besucherbereich auch der frühere RAF-Terrorist Karl-Heinz Dellwo, der als Journalist zugelassen ist. Als Mitglied der RAF war er 1975 an der Besetzung der Deutschen Botschaft in Stockholm beteiligt und wurde verurteilt. Es saß die volle Strafe von 20 Jahren ab, große Teile davon in Celle.

Gegen Klette läuft auch ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft unter anderem wegen versuchten Mordes. Dabei geht es um Anschläge der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) in den Jahren 1990 bis 1993. Die RAF erklärte im Jahr 1998 ihre Auflösung.
Gericht: Verfahren losgelöst von RAF-Ermittlungen
Die von der Staatsanwaltschaft Verden vorgeworfenen Überfälle auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte ereigneten sich zwischen 1999 und 2016. Gemeinsam mit ihren noch flüchtigen Komplizen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) soll Klette mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Beide Verfahren seien „juristisch völlig voneinander losgelöst“, betonte der Richter Jens Niemeyer. „Die Verteidigung hat als Erste im Rahmen der Hauptverhandlung Bezüge zur RAF gezogen.“
Alternativ hatten die Anwälte gefordert, den Prozess für eine längere Zeit zu unterbrechen. Erst kurz vor Prozessbeginn hätten sie eine Festplatte und andere Datenträger mit insgesamt 18 Terabyte zur Verfügung gestellt bekommen – der Umfang entspreche etwa zehn Millionen Aktenordnern.

Die Strafkammer wies auch diesen Antrag zurück. Ihre Begründung: Die Verteidigung hätte schon in den vergangenen zehn Monaten Einsicht in diesen Teil der Akten nehmen können – und zwar beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Der Antrag auf Aushändigung einer Kopie dieser Daten sei erst kurz vor Prozessbeginn gestellt worden. Das Gericht lehnte es ebenfalls ab, ein von der Polizei verwendetes KI-Programm zur Verfügung zu stellen, da dies nur ein polizeiinternes Hilfsmittel sei. Nach Auffassung der Richter überwiegt das sogenannte Beschleunigungsgebot des Verfahrens, weil Klette schon seit Ende Februar 2024 in Untersuchungshaft sitzt. ■