Es ist ein Fall, der tief ins Herz der Polizei trifft – und zugleich eine Debatte entfacht, die weit über die Stadtgrenzen hinausreicht. Ein Polizeikommissar ändert im Mai 2025 seinen Geschlechtseintrag auf „weiblich“. Kurz darauf folgt die Anzeige: Betrugsverdacht. Die Behörde wirft der Beamtin vor, sie habe sich nur als Frau registrieren lassen, um schneller befördert zu werden.
Geschlechterwechsel, um Karriere zu machen?
Die Vorwürfe sind drastisch. Laut Polizeipräsidium habe der Beamte mehrfach im Kollegenkreis betont, dass er den Wechsel nur vollziehe, um von der behördlichen Frauenförderung zu profitieren – und später wieder zurückwechseln wolle, um als Mann zu heiraten. Die Spitze der Behörde spricht von einer „nachhaltigen Störung des Betriebsfriedens“ und hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Doch die Beamtin wehrt sich. Sie hat Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Ihr Anwalt, Christoph Arnold, nennt die Vorwürfe „absurd“ und wirft der Polizeipräsidentin eine queerfeindliche Haltung vor. Seine Mandantin habe sich seit Jahren als Frau identifiziert und den Schritt nach langer Überlegung vollzogen. Sie habe sich beraten lassen, Gespräche mit der Gleichstellungsbeauftragten gesucht – und offen kommuniziert.
Anwalt wirft Polizei Queerfeindlichkeit vor
„Dass ausgerechnet die Polizeipräsidentin mit Ressentiments reagiert, ist enttäuschend“, sagt Arnold. Die Behörde weist das zurück. Man habe gehandelt, weil der Beamte selbst seine Absichten öffentlich gemacht habe – nicht wegen seiner Identität.




