Krankschreibungen sind eines der emotionalsten Themen im deutschen Arbeitsleben – kaum jemand, der im Job steht, hat dazu keine Meinung. Jetzt hat sich die Koalitionsspitze auf schärfere Regeln geeinigt. Doch statt Applaus hagelt es scharfe Kritik, unter anderem von der ehemaligen Grünen-Chefin Ricarda Lang.
Diese drei Änderungen plant die Koalition konkret
Union und SPD haben sich bei ihrer Klausur auf drei zentrale Maßnahmen verständigt: Die telefonische Krankschreibung, die seit Dezember 2023 dauerhaft gilt, soll wieder abgeschafft werden. Künftig soll außerdem schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Pflicht sein – bisher ist das gesetzlich erst ab Tag vier vorgeschrieben. Zudem soll die „unrichtige Ausstellung“ eines Attests künftig stärker bestraft werden, heißt es im offiziellen Beschlussdokument.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte allerdings, dass Ausnahmen weiter möglich bleiben sollen – etwa durch Betriebs- oder Tarifvereinbarungen. „Wir kehren zu der Regelung zurück, die wir vor Corona hatten“, sagte Merz demnach in der ARD.
Für die Ex-Grünen-Chefin Ricarda Lang ist der Vorstoß nicht nachvollziehbar. Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe wird sie deutlich: „Wenn die Regierung nicht komplett den Kontakt zur Realität verloren hat, dann wird sie das nicht beschließen, nur um davon abzulenken, dass die Regierung auf die eigentlichen Probleme der Wirtschaft keine Antwort hat.“
Sie kenne die Dynamik in einem Koalitionsausschuss, in dem man bei vielen Themen irgendwann „im Tunnel“ sei, so Lang weiter. Trotzdem dürfe das nicht dazu führen, dass eine „Schnapsidee“ am Ende einfach durchgewunken werde – vor allem, wenn Praktiker aus der Praxis das Gegenteil der gewünschten Wirkung voraussagten: „Wenn danach aber alle Betroffenen aus der Praxis sagen, das führt zu mehr Krankheitstagen, nicht weniger – dann dürfen Partei- und Koalitionslogik nicht dazu führen, dass so eine Schnapsidee trotz allem im Bundestag beschlossen wird.“

Langs Rat an den Kanzler: „Ich würde Friedrich Merz wirklich empfehlen, mal zehn Minuten mit einem Hausarzt zu telefonieren, bestenfalls einem, der nicht nur Privatpatienten betreut. Es wäre ein gewinnbringendes Gespräch.“
Was schon heute rechtlich möglich ist
Rechtlich gilt bereits heute: Arbeitgeber dürfen schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen, auch ohne konkreten Verdacht auf Missbrauch, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Wie viele Betriebe das in der Praxis bereits tun, lässt sich nicht zentral erfassen. Einer Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK Gesundheit zufolge gab vor zwei Jahren aber immerhin jede vierte befragte Person an, bereits ab Tag eins ein Attest vorlegen zu müssen. Das berichtet die Welt.


