Bis 31. Juli

Bald ist Abgabeschluss! Wer bei der Steuererklärung jetzt Zeit sparen kann

Neue ELSTER-Funktion: Wer von der „Steuererklärung mit einem Klick“ profitiert – und worauf Sie trotzdem achten müssen.

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Wer eine Steuererklärung für 2025  abgeben muss, hat nur noch bis 31. Juli 2026 Zeit.
Wer eine Steuererklärung für 2025 abgeben muss, hat nur noch bis 31. Juli 2026 Zeit.Nico Tapia/dpa-tmn

Die Uhr tickt! Wer für das Steuerjahr 2025 eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür noch bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Danach drohen Verspätungszuschläge. Gleichzeitig macht es das Finanzamt für viele Bürger einfacher. Davon profitieren vor allem diejenigen mit einfachen Steuerfällen. Für sie reduziert sich der Aufwand erheblich.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben

Doch zunächst stellt sich für viele die Frage: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen?

„Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Ehepaare mit den Steuerklassen 3 und 5 sowie Personen, die im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro erhalten haben,“ sagt Isabell Pohlmann, Steuerexpertin der Stiftung Warentest.

Abgabepflichtig sind außerdem unter anderem Arbeitnehmer mit Steuerklasse 6, Menschen mit bestimmten Nebeneinkünften oder Rentner, deren steuerpflichtige Einkünfte über den geltenden Grenzen liegen.

Ein Single mit ausschließlich angestellter Tätigkeit und Steuerklasse 1 ist hingegen häufig nicht zur Abgabe verpflichtet.

Wer unsicher ist, sollte seinen Fall prüfen, denn bei einer Pflichtveranlagung kann ein Versäumnis teuer werden.

Steuererklärung lohnt sich, auch wenn sie nicht sein muss

Wer keine Steuererklärung machen muss, sollte die Sache trotzdem nicht vorschnell abhaken. Denn oft wartet Geld vom Finanzamt. „Häufig ist eine satte Erstattung drin. Im Schnitt kamen zuletzt rund 1170 Euro zurück. Das ist ein ziemlich attraktiver Stundenlohn für ein paar Stunden Arbeit am PC“, sagt Expertin Pohlmann.

Gerade Arbeitnehmer können häufig profitieren, etwa wenn sie hohe Fahrtkosten hatten, im Homeoffice gearbeitet haben oder Ausgaben für Fortbildungen, Handwerker oder Spenden geltend machen können. Für eine freiwillige Steuererklärung haben sie zudem deutlich länger Zeit als Pflichtveranlagte.

Steuererklärung mit einem Klick: Wer kann die machen?

Besonders spannend ist in diesem Jahr eine Neuerung der Finanzverwaltung: die sogenannte Steuererklärung mit einem Klick über die App MeinELSTER+.
Davon profitieren zunächst vor allem:

– ledige, kinderlose Arbeitnehmer ohne zusätzliche Einkünfte
– Rentner ohne weitere steuerlich relevante Einkünfte
– Pensionäre ohne weitere steuerlich relevante Einkünfte

Wer dagegen beispielsweise eine Wohnung vermietet oder andere zusätzliche Einkünfte erzielt, gehört in der Regel nicht zur Zielgruppe des neuen Angebots.

Für die Zielgruppe aber stellt die Finanzverwaltung ab diesem Sommer einen weitgehend vorausgefüllten Erklärungsvorschlag bereit. Grundlage sind Daten, die dem Finanzamt ohnehin schon vorliegen, etwa aus Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenmitteilungen oder von Kranken- und Pflegeversicherungen. Nutzer erhalten zudem eine Vorschau auf den voraussichtlichen Steuerbescheid.

Der Weg dorthin ist vergleichsweise einfach: Zunächst ist eine Registrierung bei ELSTER erforderlich. Anschließend muss die App MeinELSTER+ eingerichtet werden. Dort können Nutzer die vorausgefüllte Steuererklärung für 2025 abrufen, die Angaben prüfen und bei Bedarf ergänzen. Sind alle Daten korrekt, kann die Erklärung direkt digital an das Finanzamt übermittelt werden.

Prüfen, ob noch Werbungskosten absetzbar sind!

Aber, Achtung! Steuerexpertin Pohlmann macht darauf aufmerksam, dass das Finanzamt  nur mit Pauschalwerten rechnet. „Individuelle Werbungskosten wie ein langer Arbeitsweg müssen unbedingt selbst nachgetragen werden. 

Wer also solche Fahrtkosten hatte, regelmäßig im Homeoffice gearbeitet hat, wer im vergangenen Jahr Handwerkerleistungen in Anspruch genommen hat oder wer andere steuermindernde Ausgaben geltend machen möchte, muss muss diese Angaben in den Online-Formularen selbst ergänzen.

Für alle, die zusätzliche Steuertipps möchten, verweist Warentest-Steuerexpertin Pohlmann auf spezielle Steuersoftware. Welche Steuersoftware gut ist, hat Stiftung Warentest aktuell untersucht.