Die Rückgabe alter Elektrogeräte und E-Zigaretten soll einfacher werden – das hat der Bundestag am späten Donnerstagabend beschlossen.
Mit dem neuen Gesetz wird der Handel unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen, damit sie leichter zu finden sind.
E-Zigaretten kostenlos entsorgen
Ein besonderer Fokus liegt auf E-Zigaretten: Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt dafür kauft. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einweg-Produkte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.
Die Zigaretten dürfen als Elektrogeräte nämlich nicht im Hausmüll entsorgt werden. Wenn möglich, sollten Nutzer vor der Entsorgung die Akkus oder Batterien aus den Geräten entfernen, weil sie schädliche Chemikalien enthalten. Neben der Abgabe in allen Verkaufsstellen können ausgediente Einweg-Dampfer auch kostenlos an kommunalen Sammelstellen, wie Wertstoffhöfen oder mobilen Schadstoffsammelstellen, abgeben werden.

Doch damit nicht genug: Das Parlament geht noch weiter. In einer Entschließung, die von CDU/CSU und SPD getragen wurde, fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen. Der politische Druck auf die umstrittenen Wegwerfprodukte wächst – auch wegen ihrer Umweltbelastung.
Gesetz soll Recycling erleichtern
Ziel des neuen Elektroschrott-Gesetzes ist es, wertvolle Rohstoffe in Elektrogeräten wieder verwenden zu können. In Deutschlands Haushalten haben sich mehr als 300 Millionen ausgediente Laptops und Handys angesammelt. Das Recycling der Geräte soll jetzt vereinfacht werden. Man wolle bessere Sammelquoten, sagte der CDU-Abgeordnete Florian Bilic. „Die Sammlung der Ressourcen aus Elektrogeräten sind wertvoll für die Kreislaufwirtschaft.“


