Neuer Fahrplan, neue Regeln, neue Kosten: Ab Mitte Dezember ändert sich für Reisende und Verbraucher einiges. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher!
Fahrplanwechsel bei der Bahn
Das Wichtigste zuerst: Mit dem Fahrplanwechsel ab dem 14. Dezember bleiben die Fahrpreise stabil. Die Deutsche Bahn verzichtet in diesem Jahr auf einen Preisaufschlag. Außerdem fahren ab Mitte Dezember mehr Züge auf zentralen Strecken wie der Nord-Süd-Achse von Hamburg nach Frankfurt. Auch kommen etwa auf der Strecke Berlin–München mehr sogenannte Sprinterzüge zum Einsatz, die besonders schnell unterwegs sind und seltener halten.
Der Fernverkehr in weniger dicht besiedelten Gebieten wird allerdings ausgedünnt. Und: Für Pendler ist es nicht mehr möglich, in Fernzügen das Deutschlandticket zu benutzen. Dies war auf ausgewählten Strecken möglich, doch jetzt beendete die Deutsche Bahn die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, weil die Züge ständig überfüllt waren.
Auch der Bahn-Konkurrent Flix bietet ab dem 14. Dezember eine höhere Taktung auf manchen Strecken und einige neue Verbindungen an. Über die Weihnachtszeit stockt das Münchner Unternehmen zudem sein Angebot an Fernbussen auf.
Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Parallel steigen die Belastungen im Gesundheitswesen: Im Dezember legen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest. Erwartet wird ein durchschnittlicher Satz von 2,9 Prozent – ein Plus von 0,4 Prozentpunkten. Für Versicherte bedeutet das: Wird der Beitrag erhöht, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Ein Kassenwechsel ist dann ohne Nachteile möglich.

Wichtig für die Solaranlage auf dem Balkon
Einfacher wird es dagegen für Betreiber von Balkonkraftwerken. Ab dem 1. Dezember fällt die Pflicht für teure Spezialsteckdosen weg. Die Anlagen dürfen künftig mit einem einfachen Schuko-Stecker betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage eine maximale Leistung von 960 Watt hat und der Wechselrichter diese auf 800 Watt begrenzt.
Rentenzuschläge steigen
Für viele Bezieher einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente steigen zum 1. Dezember die Zuschläge. Hintergrund ist eine Neuberechnung des seit Juli 2024 gezahlten Rentenzuschlags, der sich künftig nach den persönlichen Entgeltpunkten richtet. Einen Antrag stellen müssen die Rentner nicht, die Deutsche Rentenversicherung passt die Beträge automatisch an.


