Filmreife Agenten-Story

Putins Maulwurf? BND-Agent soll für Russland spioniert haben

Der BND-Agent und ein Diamantenhändler stehen jetzt in Berlin vor Gericht. Sie sollen gemeinsame Sache für Putin gemacht haben.

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Am Mittwoch startete in Berlin der Prozess gegen den mutmaßlichen Maulwurf beim BND.
Am Mittwoch startete in Berlin der Prozess gegen den mutmaßlichen Maulwurf beim BND.Bernd von Jutrczenka/dpa

Es ist ein filmreifer und heikler Spionage-Fall: Ein hochrangiger BND-Mitarbeiter soll als Maulwurf für Russland spioniert haben. Mitangeklagt ist ein Geschäftsmann.

Sie sollen geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben haben – gegen Agentenlohn von 450.000 Euro und 400.000 Euro. Strengste Kontrollen gelten für den Prozess in Berlin. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern besonders schweren Landesverrat in zwei Fällen vor. Es drohen lebenslange Freiheitsstrafen.

Hauptakteur in dem Schlapphut-Stück: Carsten L. (53), Oberst der Bundeswehr, seit 2007 zur Geheimhaltung besonders verpflichteter Mitarbeiter des BND, zuletzt Referatsleiter. Sein mutmaßlicher Komplize: Arthur E.(32), selbstständiger Kaufmann, handelte mit Edelmetallen und Diamanten, weltweit unterwegs.

BND-Agent ist Oberst der Bundeswehr

Sie lernten sich im Mai 2021 kennen, wurden wohl schnell ziemlich beste Freunde, sollen über Geschäftsmodelle im Ausland gesprochen haben. Ein Bekannter von E. kam mit ins Spiel: der russische Unternehmer M., schwerreich und Angaben zufolge mit Verbindungen zum Inlandsgeheimdienst seines Heimatlandes.

Carsten L. soll im September und Oktober 2022 neun geheime BND-Dokumente an seinen Arbeitsplätzen in Berlin und Pullach bei München ausgedruckt oder abfotografiert haben. Diamantenhändler E. habe diese laut Anklage an den russischen Geheimdienst übergeben – bei Treffen mit FSB-Mitarbeitern in Moskau. Es soll sich auch um für den Krieg in der Ukraine wichtige Dokumente gehandelt haben.

Soldat L. wurde vor einem Jahr festgenommen, E. einen Monat später. Der Kaufmann plauderte gegenüber den Ermittlern. Einer der Anwälte von L. aber über E.: „Eine unzuverlässige Person.“ Es gebe keine objektiven Beweise für den vorgeworfenen Verrat.

L. und E. am ersten Prozesstag schweigend. Aber einen Warnschuss gab es mit Erweiterung des Haftbefehls – Verdunklungsgefahr! Sie sollen in der U-Haft über ein heimliches Schreiben in Kontakt gekommen sein. Der Verdacht: Absprachen zu Aussagen. L. soll E. geraten haben: „Alles zurücknehmen, und die Sache ist vom Tisch. Oder acht Jahre plus.“ Fortsetzung: Donnerstag. ■