Ein Bestatter, der mit Frau und Tochter ein Mordkomplott geschmiedet haben soll: Wollten sie den Ex-Mann der Tochter töten lassen? Das jedenfalls sagt ihr zweiter Mann.
Die Familie vor Gericht. Versuchte Anstiftung zum Mord der Vorwurf. Fast zehn Jahre liegt die mutmaßliche Tat zurück. Bestatter Ahmad D. (63) mit weißem Bart. Tochter Yasmin (36) eine Verkäuferin und inzwischen in dritter Ehe nach islamischem Recht. Die Mutter (59) ist Hausfrau. Sie stammen aus Syrien, leben seit über 30 Jahren in Deutschland.
Als die erste Ehe der Tochter in die Brüche ging, kam es zum Streit der Familien D. und H. Seit 2013 zeigten sie sich gegenseitig an, schließlich ein Prozess gegen den Ex-Ehemann. Er bekam Bewährung, Familie D. hatte laut Zeugen auf Knast gehofft. Dann aber Ermittlungen gegen Bestatter D. nach einem anonymen Hinweis.
Der zweite Gatte der Tochter sollte im Mordkomplott zum Killer werden
Polizisten fanden im Mai 2014 in seinem Bestattungsinstitut in Neukölln Indizien: D. soll Pässe von Toten an Schleuser verkauft haben. Der Ex-Schwiegersohn sagte bei der Polizei gegen D. aus. Aus Rache soll die Familie einen Mord geplant haben.
Im damaligen Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern belastete H. wohl seinen Ex-Schwiegervater. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus: „Nach Ansicht der Angeklagten hatte H. durch seine Aussagen die Ehre der Familie verletzt und sollte als Belastungszeuge aus dem Weg geräumt werden.“
Der Mann, den sie laut Anklage als Killer anheuern wollten: Sohaib A. (41). Zweiter Gatte der Tochter. A. nun als Zeuge im Prozess: „Wir heirateten im Juni 2013.“ Ende 2014 habe es dann statt einer fröhlichen Silvester-Party einen Schock für ihn gegeben: „Ich sollte ihren Ex umbringen.“
Gekränkte Familienehre als Auslöser des Mordkomplotts
D. habe erst über das Thema „Familienehre“ gesprochen, A. unter Druck gesetzt mit Sätzen wie: „H. will mich und meine Familie zerstören.“ Dann habe er verlangt: „Du gehst spazieren, stichst mit einem Messer, er ist tot.“ Man werde es wie Notwehr aussehen lassen – „er hat dich bedroht“.
Killerlohn soll laut Anklage versprochen worden sein: „1000 Euro für jeden Monat, den er für die Tat im Gefängnis verbringen müsse.“ Als A. ablehnte, habe die Mutter auf 1500 Euro monatlich erhöht. Seine Gattin habe ihn „als Feigling bezeichnet und angekündigt, sich für den Fall seiner Weigerung von ihm zu trennen“.
Er ging zur Polizei. Das Verfahren zog sich hin. Bestatter D. erhielt 2021 in einem Schleuser-Prozess eine Bewährungsstrafe. Nun sitzt er wie seine Frau und seine Tochter schweigend auf der Anklagebank. Fortsetzung: 25. April. ■