Die Debatten um das Feuerwerk – sie sind kaum noch auszuhalten. Die einen wollen die Knallerei am liebsten völlig verbannen, die anderen machen sich für die Erhaltung der Silvestertradition stark. Inzwischen ist klar: Auch in diesem Jahr haben es die Feuerwerksgegner nicht geschafft, das Böllern zu verbieten. Und noch eine weitere Erkenntnis kann man gewinnen, wenn man die Nachrichten um das Feuerwerk verfolgt: Berlin hat mit einem neuen und scheinbar besonders schlauen Vorstoß mal wieder den Vogel abgeschossen.
Böllern wird in etlichen Bezirken zu Silvester eingeschränkt
Soll Feuerwerk verboten werden oder nicht? Die Meinungen dazu gehen auseinander. Für die einen ist die Knallerei einfach lästig, für die anderen ist es gelebtes Brauchtum, in der Silvesternacht den Himmel mit Raketen zum Strahlen zu bringen. Doch ob wir ein Feuerwerksverbot brauchen oder nicht – darum soll es hier nicht gehen. Sondern darum, wie Berlin mit einer neuen Regelung in der Böller-Debatte um sich aufmerksam macht. Und damit eigentlich nur zeigt, wie wenig vor manchen Entscheidungen, die hier getroffen werden, wirklich nachgedacht wird.
Schon im Dezember verkündeten viele Bezirke stolz: Es wird ein Böllerverbot geben. Vor 18 Uhr am Silvesterabend und nach 7 Uhr am Neujahresmorgen dürfen Böller nämlich nicht verwendet werden. Es ist eine Ergänzung zur Regelung, die laut Gesetz bundesweit gilt: Verboten ist Silvesterfeuerwerk zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember, Raketen, Böller und Fontänen dürfen also theoretisch am kompletten Silvestertag und am Neujahrestag gezündet werden.

Die Bezirksämter nutzen mit ihrem Böllerverbot den Handlungsspielraum, den ihnen das Sprengstoffrecht einräumt: Über ein Feuerwerksverbot kann nur bundesweit entschieden werden, Einschränkungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sind aber möglich. Mit der Regelung werde das Feuerwerk „zum Schutz von Menschen und Tieren sowie zur Vermeidung von Sachbeschädigungen auch an Silvester zeitlich eingeschränkt“, heißt es. Nur: Was genau bedeutet das „Verbot des Abbrennens von Böllern“ eigentlich, wie es so herrlich gestochen formuliert wird?
Was bedeutet das Böllerverbot in Berlin eigentlich?
Die Behörden schreiben von „pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung“, sie dürfen außerhalb vor 18 Uhr und nach 7 Uhr nicht verwendet werden. Solche Erzeugnisse werden hier „Böller“ genannt. Das bedeutet aber auch: Der China-Kracher darf zwar nicht gezündet werden, die 200-Schuss Batterie aus dem Feuerwerks-Handel aber schon. Was für einen Sinn hat das?

Die Behörden scheinen schlecht informiert zu sein, welche Produkte es auf dem Markt gibt. Die Zeiten, in denen man für fünf Mark pro Schachtel Reibkopfknaller und für 50 Pfennig eine Tüte Wunderkerzen bekam, sind vorbei. Heute ist das Sortiment der Batteriefeuerwerke riesig. Es gibt sogar Feuerwerksbatterien ohne viel Effekt, dafür mit mehr Knall: Sogenannte „Salutbatterien“ knallen am Himmel extrem laut. Als Feuerwerkskörper mit „ausschließlicher Knallwirkung“ gelten sie nicht, auch wenn manche Exemplare dafür sorgen, dass die Fensterscheiben in den Rahmen wackeln. Während der kleine Knallfrosch oder der China-Böller also verboten sind, könnten die Berliner mit solchen Batterien ordentlich Radau machen. Und das soll logisch sein?
Den Vogel schießt nun aber das Ordnungsamt in Mitte ab: Der Bezirk teilt mit, man habe sich an den Böller-Einschränkungen nicht beteiligt, weil es sowieso keine Möglichkeiten gebe, das vernünftig zu kontrollieren. Selten steht ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes daneben, wenn gerade ein Böller gezündet wird. Erst recht, weil der Außendienst des Ordnungsamtes Mitte am Silvestertag nicht arbeitet, schreibt die Berliner Morgenpost. Und wenn doch mal jemand den Knall mitbekommt, könne man nur schwer die Verbindung zwischen Mensch und Böller-Rest ziehen.
Das Böllerverbot in Berlin ist ein schlechter Silvester-Witz
Sprich: Stolz wurde vor Wochen das Böllerverbot verkündet. Doch schon jetzt ist klar, dass das ganze eine echte Nebelkerze ist. Niemand kann es kontrollieren. Und die Pyro-Produkte, die den meisten Lärm machen, sind von der Allgemeinverfügung gar nicht betroffen. Ein echter Silvester-Witz. Der Vorteil: Viele Berliner dürfte es sowieso nicht interessieren. Denn ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich habe es in Karlshorst schon am zweiten Weihnachtsfeiertag hier und da knallen hören.




