Es war ein Stück Papier, das Geschichte schrieb. Doch hinter dem legendären Schabowski-Zettel, der am 9. November 1989 den Fall der Berliner Mauer einleitete, verbirgt sich ein bislang weitgehend unbekannter Deal. Jetzt zeigen Dokumente, wie der Schabowski-Zettel wirklich verkauft wurde.
Der Zettel, der die Mauer öffnete
„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“
Mit diesen Worten, gehalten auf der legendären Pressekonferenz am 9. November 1989, löste SED-Politbüromitglied Günter Schabowski (†86) damals eine Kettenreaktion aus.
Eigentlich sollte die Reiseregelung erst später für die DDR-Bürger gelten, doch die Nachricht verbreitete sich und Tausende Menschen machten sich noch in der Nacht auf den Weg zur Mauer. Was dann geschah, kennt jeder.

Der berühmte Zettel, der Geschichte schrieb, galt jahrelang als verschollen. Nun ist er im Bonner Haus der Geschichte zu sehen. Wie er dahin kam? Die Familie Schabowski erhebt schwere Vorwürfe. Sie geht davon aus, dass das Dokument ursprünglich nur verliehen worden war – und nie zurückgegeben wurde. „Das ist der kaltblütige Verkauf einer gestohlenen Sache“, hieß es bereits damals.
Jahrelang ein Geheimnis
Als das Bonner Haus der Geschichte 2015 verkündete, den Zettel für 25.000 Euro gekauft zu haben, blieb eine entscheidende Frage unbeantwortet: Wer verkaufte das Dokument?
Die Stiftung hielt die Identität der Beteiligten über Jahre geheim. Ihre Begründung: Eine Offenlegung würde „Friede und das Lebensglück“ der Verkäufer gefährden. Nun die Enthüllung: Nach jahrelangem Rechtsstreit und einer erfolgreichen Klage liegen jetzt erstmals Kaufverträge vor, berichtet BILD.
Verbindungen zur DDR-Elite
Laut BILD sollen hinter dem Verkauf Personen mit engen Verbindungen zur DDR-Führung stehen. Erstverkäufer war demnach der Sohn des bekannten Devisenbeschaffers Alexander Schalck-Golodkowski. Der Zweitverkäufer war der Schwiegersohn des SED-Wirtschaftsstrategen Günter Mittag. Besonders brisant: Der Erstverkäufer war selbst Stasi-Hauptmann.

Der ursprüngliche Kaufvertrag zeigt: 12.650 Euro bar gezahlt, nur 3500 Euro Rest, verrechnet über Schulden und Sachwerte (u.a. Container). Kurios: Die Gesamtsumme lag sogar über dem vereinbarten Preis – offenbar ein Fehler im Vertrag.
Zudem hätten die Beteiligten vereinbart, dass der Gewinn bei einem Weiterverkauf geteilt werden solle. Damit würde der Erstverkäufer auch später noch am historischen Dokument profitieren.



