Die Unfallfahrt eines 20-Jährigen in Wedding sorgte am Donnerstag für Entsetzen. Der Fahranfänger war beim Abbiegen in eine Gruppe von Grundschulkindern auf dem Bürgersteig gefahren. Eine Erzieherin wurde dabei schwer verletzt. Nur mit Glück sind drei der 15 Kinder körperlich nur leicht verletzt worden. Ihre seelischen Schäden wiegen schwerer. Nun wird bekannt: Der Fahrer hatte Drogen im Gepäck, laut Polizei Marihuana mit einem Gewicht im oberen zweistelligen Bereich.
Nun beginnt die Diskussion um den Fahrer, der unter Verdacht steht, unter dem Einfluss von „berauschenden Substanzen“ gefahren zu sein, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Denn die Polizisten fanden bei dem 20-Jährigen Marihuana, wie es am Freitag hieß. Ein Polizeisprecher sprach zunächst von einer Menge im oberen zweistelligen Bereich. Es soll sich um 90 Gramm mit Verpackung gehandelt haben - in Berlin dürfen Personen im öffentlichen Raum aber nur 25 Gramm bei sich haben.
Bei dem Fahrer wurde eine Blutuntersuchung durchgeführt, außerdem musste er eine Urinprobe abgeben. „Das Kriminaltechnische Institut untersucht, ob der Fahrer nach Einnahme von Betäubungsmitteln im Auto unterwegs war, prüft aber auch, ob Alkohol im Spiel war“, so ein Sprecher zum KURIER. Hierbei gilt: das Fahren unter Drogen ist generell verboten. „Die gerichtsfesten Ergebnisse werden erst in einigen Tagen vorliegen“, so der Sprecher.
Grundsätzlich sind die Regeln klar: Wer sich mit Alkohol ans Steuer begibt und dabei noch unter 21 ist, muss mit Konsequenzen rechnen. „Für Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre gilt eine eine 0,0 Promille-Grenze bei jeder Fahrt”, sagt Dirk Böttger von der Berliner Gewerkschaft der Polizei dem KURIER. Ab einem Promille-Wert von 0,3 bekommen Fahrer bei Unfällen unabhängig vom Alter auf jeden Fall eine Mitschuld. Auch für Cannabis gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein generelles Verbot.

Dennoch setzen sich immer wieder Fahrer nach dem Feierabendbier noch ans Steuer. Obwohl die Folgen, wie im aktuellen Fall zu sehen, gravierend sein können. Auch, dass das Fahren mit bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut oder einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut zunächst nur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, trägt nicht dazu bei, für die tatsächlichen Risiken beim Fahren unter Einfluss von Substanzen zu sensibilisieren. „Ein generelles Gebot, nur mit 0,0 Promille zu fahren wäre am besten, dann wüsste jeder eindeutig, woran er ist“, so Dirk Böttger von der GdP.
Ein besonders häufig von den Polizisten im Alltag beobachtetes Problem ist der Mischkonsum von Alkohol und Drogen bei Fahrern. Zudem gestaltet sich der Nachweis von Drogenkonsum im Straßenverkehr nicht immer einfach, sagt Böttger.
Mischkonsum und Lachgas im Straßenverkehr
„Wir sehen besonders häufig Unfälle bei Fahrern, die mit einer Mischung aus Alkohol und Drogen am Steuer sitzen. Auch der Konsum von Lachgas beeinträchtigt die Fähigkeit, ein Auto sicher zu fahren stark", so der Gewerkschaftssprecher. „Wenn nicht gerade eine Flasche Lachgas, die in jedem Späti zu kaufen ist, unter dem Sitz liegt, ist die Droge zudem kaum nachzuweisen.“
Der 20-jährige Unfallfahrer wurde nach der Blutentnahme am Donnerstag aus den „polizeilichen Maßnahmen entlassen“, sagte ein Polizeisprecher, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.