Ab diesem Donnerstag wird es für Cannabiskonsumenten am Steuer richtig ernst: Die neuen Grenzwerte sind da, und die haben es in sich. Wer mehr als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut aufweist, muss tief in die Tasche greifen. Allerdings: Wer weniger hat, bekommt auch keine Probleme mit der Polizei. Irgendwie irrsinnig, oder?
Saftige 500 Euro Bußgeld und ein Monat ohne Führerschein sind die Konsequenzen, wer mit mehr als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut erwischt wird – und das ist nur der Anfang. Wer sich obendrein noch ein paar Gläser Alkohol gönnt, zahlt gleich mal das Doppelte: 1000 Euro Strafe.
Und für alle, die gerade erst ihren Führerschein gemacht haben oder noch keine 21 Jahre alt sind, gilt künftig ein knallhartes Cannabis-Verbot. Hier gibt es keine Ausreden, die 3,5-Nanogramm-Grenze zählt nicht. Wer dagegen verstößt, muss mit 250 Euro Bußgeld rechnen.
Cannabis: 3,5 Nanogramm THC im Blut wie 0,2 Promille Alkohol
Der ADAC ist sich sicher: Der neue Cannabis-Grenzwert ist vernünftig. Die Verkehrssicherheit soll dadurch nicht gefährdet sein, auch wenn das größte Problem die unberechenbare Wirkung von Cannabis bleibt. Denn anders als bei Alkohol wissen Kiffer oft nicht, wie stark ihr Joint wirklich ist. Die Dosis-Wirkungs-Beziehung, die beim Alkoholtrinken bekannt ist, gibt es beim Kiffen einfach nicht. Das bedeutet: Einmal über die Grenze, und es wird richtig teuer.
Die Bundesregierung hatte sich wochenlang von Cannabis-Experten beraten lassen, um die richtige Grenze festzulegen. Das Ergebnis: Schon 3,5 Nanogramm THC im Blut entsprechen einer Beeinträchtigung wie bei 0,2 Promille Alkohol.