Eine ganze Maschine fliegt vom Flughafen ab, alle Passagiere sind an Bord – nur ihr Gepäck nicht! So soll es in den Herbstferien am Berliner Hauptstadtflughafen BER geschehen sein. Alle 200 Passagiere eines Fluges nach Izmir (Türkei) sollen betroffen gewesen sein. Über den Fall berichtete der KURIER, und der ist kein Einzelfall. Doch welche Rechte haben Passagiere, wenn der Koffer auf dem Flug „verloren“ geht?
So eine Mega-Panne, wie sie am BER am 16. Oktober auf dem Flug XQ967 passiert sein soll, ist schon recht ungewöhnlich. Ein Flieger hebt ohne das Gepäck der Passagiere ab – noch immer haben sich Airline und der Dienstleister für die Gepäckabfertigung zu dem Vorfall nicht geäußert. Dass in Einzelfällen Gepäckstücke auf Flugreisen nicht ihr Ziel erreichen, gehört dagegen schon zum Alltag. Über 30 Millionen Mal pro Jahr soll dies passieren, so Versicherer.
Sind Koffer weg, ist der Urlaub für die Betroffenen schon im Eimer – so wie bei Familie Schumann, die von der Mega-Gepäckpanne am BER eiskalt erwischt wurde. Es beginnen Rennereien, Telefonate nach dem Verbleib des Gepäcks – meistens weiß keiner der Beteiligten, was wirklich in solchen Fällen zu tun ist.
Koffer am Flughafen weg: Das müssen Betroffene beachten
Auch wenn keiner hofft, dass es ihm passiert: Man sollte sich schon vor Beginn der Flugreise auf einen möglichen Gepäckverlust vorbereiten. Juristen des Automobilklubs ADAC raten: „Fotografieren Sie die Koffer und den Inhalt, um später einen Nachweis für die Schadenshöhe zu haben, falls Gepäckteile verloren gehen.“
Ist der Koffer am Flughafen des Urlaubsortes nicht angekommen – oder er liegt beschädigt auf dem Gepäckband –, sollte man den Fall sofort am Airport melden! Nicht nur am Lost-&-Found-Schalter, sondern auch am Schalter der Airline! Auch online sollte man den Kofferverlust oder die Beschädigung des Gepäcks innerhalb von sieben Tagen bei der Fluggesellschaft einreichen. Sicher ist sicher.

In jedem Fall müssen Betroffene bei der zuständigen Airline einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen. Das ist ein offizielles Dokument über den Verlust oder die Beschädigung des Gepäckstücks. „Bewahren Sie außerdem den Gepäckaufkleber vom Check-in als Nachweis auf“, raten die ADAC-Juristen. Und: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter. Darum müssen sich die Betroffenen zusätzlich kümmern. Bei Pauschalreisen muss auch dem Veranstalter der Schaden gemeldet werden.
Wer haftet und zahlt für entstandenen Schaden?
In der Regel haftet die Airline beziehungsweise der Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen). Laut Verbraucherzentrale werden bis zu 1500 Euro pro Passagier seitens der Airline erstattet. Dazu kommt die Ersatzkleidung, die man sich kaufen muss, weil der Koffer nicht da ist. Es wird nur erstattet, was für ein bis zwei Tage nötig und nicht überteuert ist – zum Beispiel: Unterwäsche, Zahnbürste und Zahnpasta, eine Badehose für den Strand oder ein Schlafanzug für die erste Nacht. Die Quittungen unbedingt aufbewahren.



