Schock-Bilanz an Tag 1

Verbot in Berlin: Polizei kontrolliert – und findet etliche Messer

Etliche Polizisten und andere Sicherheitskräfte waren im Einsatz, um in Berlins Öffis das neue Messerverbot durchzusetzen. Die erste Bilanz ist erschreckend.

Author - Florian Thalmann
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Seit der Nacht zum Donnerstag sind Waffen und Messer in den Öffis in Berlin verboten. Die Polizei rückte schon am ersten Tag für eine riesige Kontrolle aus.
Seit der Nacht zum Donnerstag sind Waffen und Messer in den Öffis in Berlin verboten. Die Polizei rückte schon am ersten Tag für eine riesige Kontrolle aus.Bernd von Jutrczenka/dpa, Polizei Berlin

Immer wieder wird in Berlin über Messer-Gewalt berichtet, kommt es bei Angriffen mit Messern zu schweren und sogar tödlichen Verletzungen. Jetzt macht die Polizei Ernst: Seit der Nacht zum Donnerstag gilt im gesamten Berliner Nahverkehr ein striktes Verbot von Messern und anderen Waffen! Am ersten Tag rückten die Ordnungshüter direkt mit rund 100 Einsatzkräften aus, in Bahnhöfen und Öffis zu kontrollieren. Die Bilanz: Mehrere Messer und andere Waffen wurden gefunden – und aus dem Verkehr gezogen.  

Erster Tag des Verbots in Berlin: Zahlreiche Messer beschlagnahmt

In einem Post beim Kurznachrichtendienst X veröffentlichten die Beamten die ersten Bilder der großen Kontroll-Aktion. Erschreckend: Trotz Verbot hatten mehrere Menschen verbotene Messer und andere gefährliche Gegenstände dabei. So sind mehrere Klappmesser zu sehen, bei denen man sich vorstellen kann, was für schwere Verletzungen anderen damit zugefügt werden können. Außerdem sind ein Taschenmesser und sogar ein Cuttermesser zu sehen. In den ersten Stunden seien zahlreiche Messer beschlagnahmt worden, heißt es.

Das Verbot gilt seit der Nacht zu Donnerstag – und zwar im gesamten Berliner Nahverkehr, also in U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, auf den Bahnhöfen, aber auch in Bussen. Außerdem sind andere Waffen wie Schreckschusswaffen und eizgas-Sprühgeräte verboten. Auf der Liste der Gegenstände, die nicht mehr mitgeführt werden dürfen, stehen außerdem Schlagstöcke, Armbrüste, Elektroimpulsgeräte und andere Hieb- und Stoßwaffen.

Im Bahnhof Alexanderplatz kontrollieren Polizisten einen Mann. Seit der Nacht zum Donnerstag gilt in den Öffis und an den Bahnhöfen der Stadt ein Messer- und Waffenverbot.
Im Bahnhof Alexanderplatz kontrollieren Polizisten einen Mann. Seit der Nacht zum Donnerstag gilt in den Öffis und an den Bahnhöfen der Stadt ein Messer- und Waffenverbot.Bernd von Jutrczenka/dpa

Mehr als 100 Polizisten im Einsatz: Jetzt wird nach verbotenen Messern gejagt!

Mehr als 100 Polizisten der Landespolizei waren ab mittags im Einsatz, um gezielt Fahrgäste zu kontrollieren. Parallel waren auch die Bundespolizei in den S-Bahnen und die Wachleute der Verkehrsbetriebe BVG unterwegs. Sehr gezielt werde man bestimmte Menschen, die sich auffällig verhielten, ansprechen, nach verbotenen Waffen fragen, Ausweise kontrollieren und gegebenenfalls auch durchsuchen, kündigte Polizeisprecher Florian Nath an. Besonders im Fokus stehe dabei die U-Bahn-Linie U8 – denn hier gibt es schon seit vielen Jahren Probleme mit Kriminalität, Drogenhandel und Co.

Messer-Verbot in Berlin: Es soll jetzt regelmäßig Kontrollen geben

In der kommenden Nacht sollten die Einsätze fortgesetzt werden. Und: Die Aktion soll nicht einmalig bleiben, damit das Waffenverbot wirklich durchgesetzt werden kann. „Es werden regelmäßig solche anlassunabhängigen Kontrollen stattfinden“, hieß es. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden, hieß es.

Messer-Verbot: Darf man ein neu gekauftes Messer in der Bahn mitnehmen?

Es gibt aber auch Ausnahmen. Die erste Frage, die häufig gestellt wird: Was passiert, wenn man gerade ein Küchenmesser gekauft hat – darf man es mit der Bahn transportieren? Ja! Messer, die noch verpackt sind, stellen kein Problem dar, heißt es. Auch zum Picknick kann ein Taschenmesser mitgenommen werden, es sollte aber nicht „zugriffsbereit“ transportiert werden. Ausgenommen sind unter anderem auch Köche und Gastronomen – und Personen, „die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen“. (mit dpa)