Neue Regeln in Berlin

Türen blockieren in der U-Bahn: BVG kassiert jetzt SO VIEL Strafe!

Blockierst du noch, oder zahlst du schon? Die BVG greift durch: Ab 1. Mai kostet mutwilliges Türblockieren 50 Euro Strafe. Was denken Sie dazu? Notwendig, oder übertrieben?

Author - Veronika Hohenstein
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Die BVG führt neue Regelung ein: Nicht aufhalten ist die Botschaft, sonst kostet es 50 Euro Strafe!
Die BVG führt neue Regelung ein: Nicht aufhalten ist die Botschaft, sonst kostet es 50 Euro Strafe!IMAGO / CHROMORANGE

Ab dem 1. Mai bekommen Tür-Blockierer in Berlins Bussen und Bahnen die Rechnung schwarz auf weiß: 50 Euro für jeden, der den Schließvorgang stört und damit den gesamten Betrieb ausbremst.

Von einer Schlagzeile in die nächste! Die BVG ist Dauerthema in Berlin. Und jetzt kommt plötzlich noch eine neue Regelung, das teilte das Unternehmen am Freitagvormittag mit. Die BVG hat genug vom Drängel-Chaos – und bläst zur Offensive gegen Tür-Blockierer. Öffinutzer kennen Sie alle – oft meinen Sie es gut, halten die Tür offen, für Leute, die noch rennen oder im Gedrängel noch nicht geschafft haben einzusteigen. Aber gegen genau solche wird nun vorgegangen.

Neue BVG-Regel: Wer Türen blockiert, muss blechen

Täglich transportieren die Berliner Verkehrsbetriebe rund 3 Millionen Menschen – für die Pünktlichkeit zählt da jede Sekunde. „Damit der Betrieb reibungslos läuft und alle Fahrgäste sicher an ihr Ziel kommen, ist gegenseitige Rücksichtnahme das A und O“, erklärt die BVG.

Wenn eine Person an der Tür meint, auf den letzten Drücker noch die Tür offenzuhalten, obwohl schon das Warnsignal piept, zieht das den ganzen Fahrplan in Mitleidenschaft. Das kann nervig sein, aber auch gefährlich: Wer im Türbereich klebt, riskiert eingeklemmt oder sogar verletzt zu werden. Jedes Offenhalten der Türen verzögert das Ein- und Aussteigen, mit unmittelbaren Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb, so die BVG.

Diejenigen, die Türen im Schließprozess offen halten, müssen bald zahlen!

Zu diesem Zweck wird die Nutzungsordnung der BVG ab dem 1. Mai 2025 unter anderem um folgende Regel ergänzt: „Wer Türen mutwillig blockiert und dadurch den Schließprozess sowie die Abfahrt verzögert, dem droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro.“ Und weiter: „Das Betriebs- und Sicherheitspersonal der BVG ist verantwortlich für die Umsetzung der neuen Regelung in U-Bahn, Tram und Bus“ so die BVG in ihrer Mitteilung.

Immer wieder kommt es im Betrieb der BVG zu Störungen, weil Türen aufgehalten werden und dadurch kaputtgehen.
Immer wieder kommt es im Betrieb der BVG zu Störungen, weil Türen aufgehalten werden und dadurch kaputtgehen.Sabine Gudath

Wussten Sie, dass im Schnitt allein im U-Bahn-Betrieb pro Monat bis zu etwa 200 Türstörungen kommt? Viele davon wohl durch mutwilliges Offenhalten. Jeder defekte Türmechanismus muss aus Sicherheitsgründen gesperrt und kann häufig nur in der Werkstatt repariert werden. So fehlen die Züge im Liniennetz, und es entstehen der BVG in Summe hohe Reparaturkosten.

BVG-Waffengesetz tritt übrigens gleichzeitig in Kraft!

Und damit noch nicht genug: „Darüber hinaus übernimmt die BVG zum 1. Mai aus den geltenden Beförderungsbedingungen die Waffengesetz-Regelung in die aktuelle Nutzungsordnung“ – worüber der KURIER bereits berichtete. Wer ein Messer oder eine andere Waffe bei sich trägt – und damit unter das Waffengesetz fällt – darf künftig weder die Bahnhöfe noch Busse, Trams oder U-Bahnen der BVG betreten. Das Verbot gilt auf allen öffentlich zugänglichen Anlagen. Hintergrund ist die aktuelle Diskussion um Waffenverbotszonen im Berliner Nahverkehr – und hier könnten bald noch strengere Regeln folgen.

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