Jetzt ist es amtlich – und teuer für uns alle! Weil das Urteil im Fall Claudia Nothelle rechtskräftig wurde, muss der RBB seiner früheren Programmdirektorin lebenslang ein monatliches Ruhegehalt überweisen. Dabei hat sie den Sender schon 2017 verlassen.
Das Arbeitsgericht Berlin hatte bereits im April entschieden, dass Nothelle Anspruch auf die Zahlungen hat. Nun ist das Urteil rechtskräftig, denn der RBB verzichtete auf eine Berufung. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Für die Gebührenzahler bedeutet das eine jahrelange Millionenbelastung.
4,1 Millionen Euro Gesamtkosten
Nothelle bekommt derzeit 8438 Euro im Monat, zusätzlich zu ihrem Professorinnen-Gehalt von rund 7000 Euro an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Insgesamt rechnet der RBB mit Kosten von 4,1 Millionen Euro, die auf den Sender zukommen könnten. Zum einen werden etwa 1,4 Millionen bis zum regulären Rentenalter gezahlt, danach weitere rund 2,7 Millionen Euro bis ans Lebensende. Alles finanziert aus Beitragsmitteln.

Die neue Senderleitung hatte die Zahlungen Ende 2023 zunächst gestoppt und sogar bereits überwiesenes Geld zurückgefordert. Man sah sich nicht mehr an die alte Vereinbarung gebunden, die Nothelle ein lebenslanges Ruhegehalt garantierte. Doch Nothelle klagte – und gewann. Das Gericht stellte klar: Ein gültiger Vertrag bleibt gültig. Der RBB konnte außerdem nicht stichhaltig belegen, dass solche Verträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unüblich seien.
RBB hatte kaum eine Chance vor Gericht
Vor Gericht argumentierte RBB-Anwalt René Weißflog, Nothelle erhalte durch das Ruhegeld sogar mehr, als wenn sie regulär bis zur Rente weitergearbeitet hätte. Richterin Anke Weyreuther verlangte Nachweise, dass diese Art von Verträgen ein Ausnahmefall sei. Der Sender konnte sie nicht liefern – das kostete den RBB letztlich den Prozess.
Nothelle hatte während ihrer siebenjährigen Zeit als Programmdirektorin ohnehin bereits rund 1,3 Millionen Euro verdient. Dass sie nun zusätzlich lebenslang kassiert, verdankt sie ihrem damaligen Vertrag und dem klaren Urteil.




