Das große Finale steht an. Im Rechtstreit des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) mit seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger (64) soll am Mittwoch (16. Juli) vor dem Landgericht in Berlin die Entscheidung fallen. Es geht um verdammt viel Geld, dass jede Seite für sich beansprucht. Fragt sich, wer am Ende die Millionen bekommt. Wenn die Sache für den RBB ganz blöd läuft, geht das vermutlich zu Lasten der Gebührenzahler.
Skandal um ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sorgte für Schlagzeilen
Wir erinnern uns: Der Skandal um die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Das war im Sommer 2022. Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender RBB, finanziell angeschlagen, stürzte in eine tiefe Krise. Es ging um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung in der Chefetage. Viele Beteiligte nahmen im Laufe des Verfahrens ihren Hut. Schlesinger ging als Erste. Als damalige ARD-Vorsitzende trat sie zurück. Vom RBB wurde die Sender-Chefin fristlos gefeuert.
In der darauffolgenden juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Sender und seiner einzigen Intendantin ging es dann um hohe Geldforderungen. Schlesinger verlangt laut Gericht mit ihrer Zivilklage die Zahlung eines monatlichen Ruhegeldes von mehr als 18.000 Euro vom Sender. Der RBB fordert mit einer sogenannten Widerklage von der TV-Frau Schadenersatz in Millionenhöhe (AZ: 105 O 6/23). Dem Vernehmen nach soll es dabei um neun Millionen Euro gehen.

RBB gegen Ex-Chefin: Geht das auf Kosten der Gebührenzahler?
Möglich, dass beide Seiten abkassieren. Denn in der mündlichen Verhandlung im Januar hatte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort betont, der RBB müsse wahrscheinlich das vertraglich vereinbarte Ruhegeld an Schlesinger zahlen. Es gehe dabei um lebenslange Ruhegeldzahlungen. Der Richter sehe durchaus ein Prozessrisiko aufseiten des RBB. Sollte der Sender die Rente an Schlesinger zahlen, etwa 216.000 Euro jährlich, wird das zum Großteil zu Lasten der Gebührenzahler gehen, aus dessen Beiträgen für das öffentliche TV- und Radiosystem auch der RBB mitfinanziert wird.
Auf der anderen Seite könnte der RBB auch die Rentenzahlung durch den geforderten Schadensersatz ausgleichen. Denn das Gericht schloss nicht aus, dass auch die Millionen-Forderungen des Senders gegenüber Schlesinger durchaus begründet seien. Damit sollte erreicht werden, dass sich der RBB und Schlesinger außergerichtlich einigen. Doch das Verfahren scheiterte. Nach RBB-Angaben lagen die Positionen des Senders und seiner früheren Intendantin zu weit auseinander. Details wurden nicht genannt. Nun haben die Richter eine Entscheidung zu treffen.