Das Amtsgericht Potsdam hat erstaunlich schnell reagiert: Schon rund sechs Wochen nach seiner Trunkenheitsfahrt steht das Strafmaß für Jan Redmann, CDU-Spitzenkandidat für die Brandenburger Landtagswahl, fest: Er muss nach seiner Suff-Fahrt mit einem E-Scooter eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen.
Das Amtsgericht Potsdam setzte nach Angaben eines Sprechers eine Strafe von 25 Tagessätzen zu je 320 Euro fest. Der Strafbefehl erging wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Der Entzug der Fahrerlaubnis dauere weitere sechs Monate.
Der CDU-Politiker hatte knapp 1,3 Promille im Blut
Die CDU Brandenburg teilt mit, dass Redmann die Strafe akzeptiert habe. Der 44-Jährige ist auch CDU-Fraktionschef im Landtag in Brandenburg und Spitzenkandidat für die Landtagswahl dort am 22. September.
Redmann war im Juli bei einer nächtlichen Fahrt mit einem E-Scooter zu seiner Wohnung in Potsdam von der Polizei kontrolliert worden. Nach der Fahrt hatte er nach eigenen Angaben knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut wird dies als Straftat gewertet. Redmann hatte die Öffentlichkeit danach selbst informiert und einen Fehler eingeräumt.

Die Tagessätze werden aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen errechnet. Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Urteilsvorschlag, damit wird ein länger dauerndes Hauptverfahren umgangen.