Der Täter Bekim H. wurde bereits wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt.
Der Täter Bekim H. wurde bereits wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt. Pressefoto Wagner

Kommt der Mörder von Noelle (15) doch noch mit einem milderen Urteil davon? Im Frühjahr 2021 bekam Bekim H. lebenslang wegen Mordes und Vergewaltigung. Er hatte die Schülerin im August 2020 im Sex-Rausch in der Rummelsburger Bucht in Berlin getötet und ihre Leiche im Gebüsch versteckt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gegen den Totwürger auf, weil aus seiner Sicht die Schuldfähigkeit nicht genügend geprüft wurde.

Lesen Sie auch: Massen-Protest gegen hohe Energiepreise: Kunden bezahlen Rechnungen nicht mehr! >>

Um 9 Uhr startet am Dienstag im Berliner Landgericht die Neuauflage des Prozesses gegen Bekim H. Das Landgericht Berlin hatte den Angeklagten am 30. März 2021 wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei war es davon ausgegangen, dass Bekim H. voll schuldfähig gewesen ist bei der Tat in der Nacht zum 5. August 2020.

Auf die Revision des 43-Jährigen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil allerdings teilweise aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. So kommt es heute erneut zur Verhandlung – mit ungewissem Ausgang.

Der Richter sagte im ersten Verfahren über Bekim H. „Er setzte sein sexuelles Verlangen mit Gewalt durch.“ H. habe das Mädchen nach der Vergewaltigung zum Schweigen bringen wollen „Er entschloss sich, Noelle zu töten, um die Tat zu verdecken.“ H. habe sie gewürgt. Das Ganze soll sechs bis acht Minuten lang gedauert haben. Erst dann trat der Tod des Mädchens ein.

Der Killer von Noelle ist ein verurteilter Vergewaltiger

Bekim H. sei ein Mann mit einer „ausgeprägten Dissozialität, die sich wiederholt in Straftaten widerspiegelt“, so der Richter damals. H. saß nach einer Vergewaltigung einer 68 Jahre alten Frau schon mal für 13 Jahre im sogenannten Maßregelvollzug – als ein psychisch kranker Straftäter, der gefährlich ist und behandelt werden muss. Und möglicherweise muss er das jetzt wieder.

Der Mord an Noelle geschah in einer Sommernacht 2020. Noelle kam von einem Treffen mit Freundinnen. Sie hatten etwas gefeiert, auch Alkohol getrunken. Auf dem Heimweg traf sie auf dem S-Bahnhof Ostkreuz zufällig auf Bekim H.

Der Richter erklärte im ersten Verfahren: „Sie sprachen miteinander, dann begleitete sie ihn zunächst freiwillig.“ Sie liefen zu einer Brache an der Rummelsburger Bucht. Sie stiegen über einen Zaun. Ein Zeuge hörte noch ein Kichern. Noelle, die sportlich war, wird sich nicht vor Bekim H. gefürchtet haben: Er ist ja ein kleiner, dünner Mann.

Lesen Sie auch: Reisepass-Mafia: In einem Berliner Amt lief es wie geschmiert. Diese beiden Männer sollen mitgemischt haben>>

Der Richter: „Die Sache kippte in eine Richtung, die das Mädchen nicht gewollt hat.“ H. habe die Schülerin angegriffen. Sie habe sich gewehrt – „die Spurenlage spricht eine eindeutige Sprache“.

Mal sehen, ob die Richter in der neuen Verhandlung heute das auch so sehen.