Erinnerung an Noelle: Kraniche aus Papier an der Rummelsburger Bucht.
Erinnerung an Noelle: Kraniche aus Papier an der Rummelsburger Bucht. Foto: Berliner Zeitung/Paulus Ponizak

Auf dem dunklen Asphalt des breiten Uferwegs an der Rummelsburger Bucht, den sich Fußgänger, Jogger und Radfahrer teilen, steht in großen Buchstaben das Wort „Gedenkort“. Die weiße Farbe ist verblasst. An einem zwei Meter hohen Metallzaun, der eine Brache von dem Uferweg trennt, hängen aus Papier gefaltete Kraniche. Die Symbole des Glücks und des Friedens sind in verschiedenen Farben vorhanden. Jemand hat einen Topf mit roten und blauen Stiefmütterchen neben einem kurzen Brief platziert. „Liebe N. Dir wurde hier in der Nacht gewaltsam das Leben genommen. Du warst erst 15 Jahre alt, so viel lag vor Dir. Du wirst nie vergessen sein“, ist darauf zu lesen.

Gleich daneben sind weitere Briefe befestigt, in denen Freundinnen und Klassenkameraden von N. ihre Gedanken niedergeschrieben haben. Ab und an bleiben Passanten stehen, um sich die traurigen Botschaften anzuschauen. Das Gelände hinter dem Zaun ist nicht nur eine unbebaute, verwilderte Fläche, es ist auch der Ort eines Verbrechens. Im vergangenen Sommer fand die Polizei dort die nackte Leiche der 15-jährigen Noelle.

Mehr Blaulicht-News finden Sie in unserem Berlin-Polizei-Ticker >>

Seit Januar muss sich ihr mutmaßlicher Mörder vor einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts verantworten. Bekim H. soll in der Nacht zum 5. August zufällig am Bahnhof Ostkreuz auf die Jugendliche gestoßen sein, die nach der Geburtstagsfeier einer Freundin ziemlich betrunken auf dem Heimweg war. Vom Bahnhof hätte Noelle fünf Minuten bis nach Hause benötigt. Doch dort kam sie nie an.

Stattdessen ging sie – wohl freiwillig – mit Bekim H. mit. Vielleicht, weil er ihr Speed in Aussicht gestellt hatte. Sie stiegen kurz nach zwei Uhr über den zwei Meter hohen Metallzaun. Auf der Brache soll Bekim H. das Mädchen gewaltsam entkleidet und nach einer versuchten Vergewaltigung erwürgt haben. Mord und versuchte Vergewaltigung wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Zwölf Verhandlungstage sind vergangen, und an diesem Dienstag könnte der Prozess gegen den Angeklagten mit einem Urteil zu Ende gehen.

Mutter und Schwester von Noelle sind Nebenkläger

Noelles Mutter und die Schwester sitzen Bekim H. jeden Verhandlungstag gegenüber. Wenn es unerträglich wird für sie, verlassen sie den Saal. Etwa, wenn Bekim H. seine Anwälte sagen lässt, er habe die Jugendliche nicht umbringen wollen. Wenn er ihren Tod beim angeblich einvernehmlichen Sex als einen Unfall beschreibt. Wenn er berichtet, das Würgen sei Teil des Liebesspiels gewesen und Noelle habe es scheinbar gefallen. Bis sie sich nicht mehr bewegte. Bekim H. hat schon einmal eine Frau gewürgt und vergewaltigt. Dafür saß er 13 Jahre im Maßregelvollzug, einer Klinik für psychisch kranke Straftäter. Er kam auf Bewährung und unter Auflagen frei.

Als Nebenklägerinnen wollen Mutter und Schwester der getöteten Gymnasiastin so vieles wissen. Warum es ausgerechnet Noelle traf. Warum Bekim H. zur Tatzeit überhaupt auf freiem Fuß war. Warum bei dem Angeklagten notwendige Kontrollmechanismen versagten. Warum? Diese Frage stellen sich Angehörige von Mordopfern immer. Und sie werden meist enttäuscht in ihrer Hoffnung, in einem Strafprozess eine Antwort auf etwas zu finden, wofür es keine Erklärung gibt. Weil es eigentlich nicht hätte passieren dürfen. So wie im Fall des vorbestraften Bekim H., bei dem niemand die Notbremse zog, wo es angezeigt gewesen wäre. Bei dem niemand sofort einschritt, nachdem er im Jahr 2019 andere Menschen mit dem Messer bedroht hatte. Unerklärlich bei der Vorgeschichte dieses Mannes.

Bekim H. ist 42 Jahre alt. Mit seinem schmalen Gesicht, seinen schulterlangen schwarzen Haaren, seiner schmächtigen Gestalt und dem Kapuzenpullover, den er im Gerichtssaal trägt, wirkt er fast jugendlich. Bekim H. wiegt bei einer Größe von 1,70 Meter gerade einmal 56 Kilogramm. Er hat, so sagt es im Prozess die psychiatrische Sachverständige Dagny Luther, einen Intelligenzquotienten im unteren Bereich.

Doch der harmlose, fast zerbrechliche Eindruck, den der Angeklagte macht, täuscht. Bekim H. verstand es, in eine Opferrolle zu schlüpfen, inszenierte sich als angeblich von der alkoholkranken Mutter missbrauchtes Kind und ging mit dieser Geschichte hausieren. Er habe trotz seiner geringen Intelligenz hervorragende verbale Fähigkeiten, sagt Luther. Der Angeklagte verfüge über die Begabung zu manipulieren, zu täuschen und zu tricksen. So gelang es ihm, auch Menschen zu blenden, die nach seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzug auf ihn aufpassen, ihn kontrollieren, Alarmsignale in seinem Verhalten erkennen und handeln sollten. Doch Bekim H. ließ sich schon seit seiner Jugend nicht mehr kontrollieren. Er habe nie Grenzen akzeptiert, sagt die psychiatrische Sachverständige.

Ein Junge mit schweren Entwicklungsverzögerungen

Bekim H. wuchs zusammen mit seiner zwei Jahre älteren Schwester bei der Mutter auf, die die Kinder misshandelt haben soll. Er kam mit schweren Entwicklungsverzögerungen in ein Heim. Als er zehn Jahre alt war, wurde ihm bescheinigt, er nutze alle Möglichkeiten des Ausweichens. Ein Heimerzieher nahm ihn als Pflegekind auf. Doch auch dort gelang es Bekim H., „sich jeglicher Kontrolle und Eingrenzung“ zu entziehen, so steht es in den Berichten über ihn, die Dagny Luther in ihrem Gutachten zitiert.

In der Schule kam er nicht mit, von einer Ausbildung hielt er nichts. Er landete im betreuten Wohnen, wo sein Leben mit 16 Jahren aus Partymachen, Drogen und Alkohol bestand. Die psychiatrische Sachverständige nennt das alles ein dissoziales Leben. Diebstähle und Fahren ohne Fahrerlaubnis folgten. Gewalttaten. Doch die Konsequenzen seiner Taten, Jugendarrest etwa, schreckten Bekim H. nicht ab.

Lesen Sie auch: Totwürger von Rummelsburg vergewaltigte nicht zum ersten Mal >>

Im Juni 2001 kletterte er kurz vor Mitternacht an einem Fallrohr auf den Balkon der im ersten Obergeschoss gelegenen Wohnung eines befreundeten Pärchens und drückte die angelehnte Balkontür auf. An jenem Abend war das Paar nicht zu Hause. Die beiden Kinder wurden von einer Bekannten betreut. Bekim H. kannte die 68 Jahre alte Frau. Er holte sich ein Messer aus der Küche, stürzte sich im Kinderzimmer fast nackt auf die Frau, schlug wie von Sinnen auf Kopf und Oberkörper seines Opfers ein, würgte es und vergewaltigte die Frau mehrfach. Er hielt auch nicht inne, als der dreijährige Junge, der in dem Zimmer schlief, aufwachte und zu weinen begann.

Erst als die Eltern der Kinder nach Hause kamen, ließ Bekim H. von der schwer verletzten Frau ab und versteckte sich in der Wohnung. Als er entdeckt wurde, redete er wirres Zeug und wollte sich aus dem Fenster stürzen. Kurz darauf traf die Polizei ein. Bekim H. sei zur Tatzeit in einem psychisch desolaten Zustand gewesen, stellte ein Gericht ein paar Monate später fest. Er hatte vor der Tat Haschisch geraucht und getrunken. Bei dem unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidenden Bekim H. kam es zu einem aggressiven Durchbruch. Vermutlich habe er sich, hieß es, bei der 68 Jahre alten Frau durch eine grausame körperliche Misshandlung stellvertretend an seiner Mutter rächen wollen und den Entschluss gefasst, sie zu vergewaltigen.

Die Lippenbekenntnisse eines Vergewaltigers

Bekim H. wurde wegen einer psychischen Erkrankung freigesprochen, jedoch in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Die Maßregel sei eigentlich ein Instrument, das bei psychisch kranken Straftätern funktioniere, sagt Dagny Luther. Nur bei H. habe sie gar nicht funktioniert. Eine Aufarbeitung der schweren Vergewaltigung sei nicht erfolgt, obwohl durch Psychiater und Psychologen enorm viel versucht wurde. Bekim H. beteuerte zwar, nie mehr Alkohol und Drogen zu sich nehmen zu wollen, er sprach auch von seiner Angst, unter Alkoholeinfluss jemanden zu töten. „Es waren aber alles nur Lippenbekenntnisse“, sagt Gutachterin Luther.

Schon bei Ausgängen, die zu den Lockerungsmaßnahmen des Maßregelvollzugs gehören, trank Bekim H. wieder. Trotzdem wurde ihm bescheinigt, er sei ungefährlich. Das Gutachten war 2014 Grundlage für seine Entlassung auf Bewährung und mit Auflagen: Er sollte ein Leben ohne Alkohol und Drogen führen. In der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz, in der Straffällige nach ihrer Entlassung weiterbehandelt werden, musste er deshalb regelmäßig Urin abgeben, um seine Abstinenz zu beweisen.

Der Angeklagte Bekim H. vor Gericht.
Der Angeklagte Bekim H. vor Gericht. Foto: Pressefoto Wagner

Er täuschte auch die Betreuerin

Fiel niemandem auf, dass Bekim H. über Jahre die Mitarbeiter der Ambulanz betrog? Dass es nicht sein Urin war, den er für die Untersuchung abgab? Dass er stattdessen offenbar den kleinen Sohn seiner Freundin in das Röhrchen pinkeln ließ? Bemerkte wirklich niemand, dass Bekim H. längst wieder in alte gefährliche Verhaltensmuster zurückgefallen war?

Doch. Sybille D. ahnte es nicht nur, sie wusste es. Bekim H. hatte es ihr selbst erzählt. Sybille D. war seine Bezugsbetreuerin im betreuten Einzelwohnen, sie hat ihn dreimal in der Woche gesehen, zu Ärzten begleitet oder zu Behörden. Doch die 61-Jährige meldete nicht, dass Bekim H. wieder trank, wieder Drogen konsumierte. Er sei immer zuverlässig gewesen und zu jedem Termin erschienen, sagt sie und versucht so, ihr Verhalten zu erklären. Ihr sei der vertrauensbasierte Kontakt zu Bekim H. wichtiger gewesen, um weiter mit ihm arbeiten zu können. Schließlich habe sich Bekim H. doch bemüht, im normalen Leben anzukommen. Sibylle D. nennt Bekim H. eine absolut liebenswerte Persönlichkeit. Sie sei fassungslos gewesen, als sie gehört habe, dass Bekim H. eine Jugendliche umgebracht haben soll. Selbst seine Betreuerin hatte Bekim H. für seine Täuschungen mit ins Boot geholt.

Bekim H. muss mit lebenslanger Haft rechnen

Bekim H. hat den Frauen, mit denen er schlafen wollte, oft die Luft abgedrückt. Mit unglaublicher Kraft. Manchmal, bis sie Todesangst bekamen. Würgen habe sich durch das Leben des Angeklagten gezogen, sagt die psychiatrische Sachverständige. Bekim H. muss nun damit rechnen, wegen Mordes und vielleicht sogar wegen vollendeter Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt zu werden. Dagny Luther hält den Angeklagten für voll schuldfähig. Seine hirnorganische Störung sei für die Tat nicht ausschlaggebend gewesen.

Lesen Sie auch: Dr. Michael Tsokos zum Mord in der Rummelsburger Bucht: „Die klare Todesursache war Erwürgen“ >>

Nach Angaben der einstigen Verlobten von Bekim H. habe es nie einen Kontrollverlust gegeben, wenn er getrunken oder Drogen genommen habe. Nie sei es zu einem Impulsdurchbruch gekommen. Auch eine Tat im schweren Rausch, wie es Bekim H. zu erklären versuchte, schließt Luther aus. Vor allem der Versuch, Spuren zu beseitigen, spreche gegen eine schwere Intoxikation. Der Angeklagte habe durchaus erkannt, dass etwas Schlimmes passiert sei. Er habe die Leiche der Schülerin versteckt, die auffällige Jacke des Mädchens vergraben, Handy und Tasche der Toten mitgenommen. Die Prognose für Bekim H. nennt sie ausgesprochen ungünstig.

Noelle C. soll ein lebenslustiges Mädchen gewesen sein. Sie tanzte im Ballett, schaute gerne Disneyfilme, schlug alle aus der Familie im Schach, war Klassensprecherin. Bis sie verschlossen wurde, in der Schule abbaute und begann, Alkohol zu trinken. Die Mutter sprach im Prozess von einem Missbrauchsfall, den ihre Tochter ihr erst langsam offenbart habe. Sie bemühte sich um Hilfe. Doch Noelle habe nicht einmal zur Polizei gehen wollen. „Sie wollte kein Opfer sein.“

In der Rummelsburger Bucht bewegen sich die Kraniche mit jedem Windzug. Und auch im Kriminalgericht liegen an den Verhandlungstagen die Papiervögel manchmal auf den Steinbalustraden. Sie erinnern an Noelle. Kurz vor ihrem Tod soll die Schülerin damit begonnen haben, solche Kraniche zu falten. Sie stehen auch für ein langes Leben. Das blieb Noelle verwehrt.