Abtransport der Leiche der 15-Jährigen
Abtransport der Leiche der 15-Jährigen Pudwell

Das Landgericht Berlin muss über die Vergewaltigung und Ermordung einer 15-Jährigen an der Rummelsburger Bucht in Berlin neu verhandeln. Das Landgericht habe den Täter rechtsfehlerhaft als voll schuldfähig angesehen, rügte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss.

Der Mann, ein polizeibekannter Triebtäter,  der trotz Therapie zum Wiederholungstäter wurde, hatte die Schülerin in der Nacht zum 5. August 2020 im Stadtteil Friedrichshain auf einem Brachgelände an einem Seitenarm der Spree in ein Gebüsch gezogen, vergewaltigt und erwürgt (Az: 5 StR 325/21).

Laut Sachverständigengutachten leidet der Mann an einer hirnorganischen Persönlichkeitsstörung mit Impulskontrollstörungen. Zudem stand er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Gestützt auf seine „Leistungsfähigkeit bei der Tatverdeckung“ hielt das Landgericht ihn dennoch für voll schuldfähig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft.

Krank und drogensüchtig

Diese Feststellung der Schuldfähigkeit war „nicht tragfähig“, wie nun der BGH entschied. Das Landgericht habe den Einfluss von Krankheit und Drogen nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem habe es beide Einflüsse nur einzeln und nicht in ihrer Zusammenwirkung untersucht.

Der Angeklagte Bekim H. verdeckt sein Gesicht.
Der Angeklagte Bekim H. verdeckt sein Gesicht. Pressefoto Wagner

Die Feststellungen zum Tathergang beanstandete der BGH dagegen nicht. Mit seiner neuerlichen Prüfung der Schuldfähigkeit wird das Landgericht nun insbesondere auch zu entscheiden haben, ob der Täter gegebenenfalls in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

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Durch den Mord an der Jugendlichen und durch das jetzige Urteil gerät die Justiz einmal mehr in die Kritik. Denn laut Staatsanwaltschaft war der Triebtäter bereits wegen eines anderen Sexualdeliktes in einer psychiatrischen Klinik untergebracht gewesen! Er hatte der 15-Jährigen, die in der Nähe des Tatorts gewohnt haben soll, am helllichten Tag aufgelauert. Viele fragen sich bis heute: Wie konnte es sein, dass dieser Mann auf freiem Fuß war?

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In der Nacht zum 5. August 2020 soll er zum Mörder geworden sein. Noelle begegnete ihm zufällig. Sie kam von einem Treffen mit Freundinnen, sie hatten auf einen Geburtstag angestoßen. Es war nach zwei Uhr, als sie dem ihr fremden H. begegnet sein soll.

Mit einer Hand erwürgt

Sie liefen zu einer Brache, stiegen noch über einen Zaun. Ein Lachen und ein freundliches Gespräch hörte ein Zeuge, der dort campierte. Doch dann soll H. das Mädchen zu Boden gebracht und in ein Gebüsch geschleift haben. Er habe versucht, die Gymnasiastin zu vergewaltigen, so die Anklage.

Noelle wehrte sich. Der Täter ließ schließlich von ihr ab – wohl aus Sorge, die Camper könnten ihn entdecken. Um den Sex-Angriff zu verdecken und aus Angst vor Strafverfolgung, habe er Noelle erwürgt. Mit einer Hand.