Unendlicher Streit

Update: Hickhack um die Mohrenstraße geht weiter–„Rechtslage eindeutig“

Laut einer Bürgerinitiative darf die Mohrenstraße in Berlin-Mitte doch nicht umbenannt werden, weil sechs Klagen noch offen seien. Das Bezirksamt widerspricht!

Author - Veronika Hohenstein
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Die Umbenennung der Mohrenstraße steht doch noch nicht fest, weil noch sechs Klagen von Anwohnern der Straße offen sind.
Die Umbenennung der Mohrenstraße steht doch noch nicht fest, weil noch sechs Klagen von Anwohnern der Straße offen sind.Imago

Der Streit um die Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte scheint kein Ende zu nehmen! Eigentlich sollte sie im August einen neuen Namen bekommen - aber jetzt doch nicht? Die  juristische Auseinandersetzung scheint weiterzugehen, ein Streit, der bereits jahrelang läuft! Hintergrund: Der  Begriff „Mohr“ wird von den Befürwortern der Umbenennung als rassistisch und damit problematisch angesehen.  Andere  verweisen auf Tradition und historische Verbundenheit. Und jetzt flammt die Diskussion erneut auf: Offenbar sind mehrere Klagen beim Bezirksamt noch offen. Diese könnten bewirken, dass jetzt alles doch beim Alten bleibt und die Mohrenstraße nicht umbennant wird.

Kann die Mohrenstraße jetzt doch nicht umbenannt werden?

Der Berliner KURIER berichtete bereits, dass  der Name Mohrenstraße am 23. August verschwinden wird, da das Berliner Oberverwaltungsgericht den Weg für eine Umbenennung frei gemacht hatte. Anlässlich der Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße war sogar ein Fest geplant, wie  Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland damals sagte.

Schon seit 320 Jahren heißt die Straße in Mitte Mohrenstraße. Diverse Initiativen setzten sich schon länger für eine Umbenennung der Mohrenstraße ein. Die einen argumentieren, „Mohr“ sei eine  diskriminierende Bezeichnung für schwarze Menschen. Andere sagen, das Wort gehe auf „Maure“ zurück, eine neutrale Benennung für muslimische Nordafrikaner.

Der neue Name erinnert an den afrikanischstämmigen Gelehrten Anton Wilhelm Amo, der im 18. Jahrhundert wirkte. Er war der erste bekannte Philosoph mit afrikanischer Herkunft, der laut Wikipedia an den Universitäten Wittenberg, Halle und Jena lehrte.

Mohrenstraße: Anwohner klagten gegen Umbenennung

Nun geht der Streit um den Straßennamen weiter: Wie die Berliner Zeitung berichtet, steht die geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte offenbar erneut auf der Kippe. Grund dafür sei ein formaler Fehler des Bezirksamts Mitte, da noch sechs Klagen von Anwohnern offen stehen. Diese könnten den Prozess tatsächlich verzögern, schreibt die Zeitung.

Hintergrund ist, das dass Bezirksamt darauf verzichtet habe, die ruhend gestellten Klagen zu bedenken. In einer Pressemitteilung der in der Bürgerinitiative Pro Mohrenstraße engagierten Kläger heißt es entsprechend: „Über sie wurde bislang nicht rechtskräftig entschieden.“ Laut Verwaltungsgerichtsordnung, so heißt es in der Pressemitteilung weiter, „haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung, sodass der Bezirk Mitte schon gesetzlich daran gehindert ist, die Mohrenstraße vorzeitig umzubenennen, solange noch weitere Verfahren offen sind“. Solange die ausstehenden Klagen nicht entschieden seien, dürfte die Umbenennung rechtlich nicht zulässig sein.

Die Bürgerinitiative Pro Mohrenstraße fordert der Pressemitteilung zufolge zudem, dass Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) alles gegenüber der Öffentlichkeit klarstellt.

Update vom Bezirksamt: „Keine Verzögerung – Rechtslage ist eindeutig“

Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, informierte am 30. Juli, dass der Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße wie geplant am 23. August 2025 vollzogen wird. „Die rechtlichen Voraussetzungen dafür liegen uneingeschränkt vor.“

In der Pressemitteilung steht weiter, dass die Umbenennung in einem demokratischen Verfahren beschlossen und von der Verwaltung nachweislich der Gerichtsurteile rechtmäßig und willkürfrei durchgeführt wurde. „Auch geht es in den Gerichtsverfahren nicht um die historische Bewertung des Begriffs Mohr, sondern allein um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.“