
Große Enttäuschung im Gerichtssaal, aber der Kampf ist noch lange nicht vorbei! Der Blinden- und Sehbehindertenverband Berlin wollte dem „E-Scooter-Wahnsinn“ auf den Gehwegen ein Ende setzen – doch das Verwaltungsgericht in Berlin fällte am Mittwoch kein Urteil. „Überall lauert die Stolperfalle E-Scooter!“, sagt Bedia Kunz (54) – sie ist vollblind, lebt in Friedenau und ist eine der Stimmen des Widerstands. Am Morgen kam sie extra mit Begleitung zum Gericht in Moabit. Ihr Ziel: Klarheit, Gerechtigkeit – und endlich sichere Wege.
Doch dann der Dämpfer: Die Klage geht ins Leere. Nicht etwa, weil die Argumente schlecht waren – im Gegenteil. Das Gericht machte deutlich: „Der Missstand ist offensichtlich.“ Aber: Der Verband hätte nicht den Senat, sondern die einzelnen Anbieter verklagen müssen. Aufgrund dieses Formfehlers zog der Verband die Klage zurück und will nun mit dem Senat über eine einvernehmliche Lösung debattieren.
Blinde Berlinerin klagt an: Sie stürzte schon zweimal, verletzte sich schwer
„Ich bin über Scooter schwer gestürzt – zweimal!“ Bedia Kunz schilderte eindrucksvoll ihre Erfahrungen: „Ich kenne niemanden von uns, der damit keine Probleme hat.“ Mehrfach sei sie gestürzt – einmal mit einer Jochbeinverletzung, ein anderes Mal mit Prellungen an Hüfte und Ellenbogen.

In Berlin dürfen derzeit knapp 46.900 E-Scooter über die Straßen rollen – und das meist ohne feste Abstellflächen. Stattdessen: Wildparker auf Bürgersteigen, vor Hauseingängen, in Spielstraßen. Für blinde Menschen ein absoluter Albtraum. Dietmar Polok, Chef des Blindenverbands, warnt: „Die Roller schaffen lebensgefährliche Barrieren!“ Viele Betroffene trauen sich nur noch mit Begleitung aus dem Haus – oder gar nicht mehr.
Senat verspricht Besserung, doch das Chaos-Modell bleibt
Ein Vertreter der Senatsverwaltung räumte zwar einen „Interessenskonflikt“ ein, konnte aber keine Unfallzahlen vorlegen. Nur Ordnungswidrigkeiten: 10.500 im Jahr 2024 – und die Zahl steige weiter. Immerhin: Es soll mehr Kontrollen geben. Die Anbieter – etwa Bolt, Tier und Co. – müssten selbst für Ordnung sorgen. Vorbild sind die 500 festen Abstellflächen nach dem Jelbi-Modell. Doch grundsätzlich hält der Senat am umstrittenen Free-Floating-System fest. Heißt: E-Roller dürfen weiter überall stehen.
„Das ist nicht das Ergebnis, das wir wollten“, sagt Verbandsanwalt Michael Richter. Aber aufgeben? Keine Option. Die öffentliche Aufmerksamkeit soll jetzt genutzt werden, um mit dem Senat nachzubessern. „Wir sind nicht gegen E-Scooter – aber für sichere Abstellflächen.“