Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Krieger Handel SE naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen auf ihrem Gelände am Pankower Tor ohne weiteren Verzug zu dulden hat. Damit gab das Gericht dem Naturschutzbund (NABU) Berlin in letzter Instanz Recht. In dubio pro Kröte, heißt es.
Naturschutzbehörde will Krötenland pflegen
Hintergrund des Verfahrens ist eine Duldungsverfügung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Pankow vom Februar 2026. Die Behörde hatte angekündigt, erforderliche Pflegearbeiten auf dem Gelände selbst und auf eigene Kosten umzusetzen, da das Habitat seit 2020 zunehmend verbusche und einzelne Laichgewässer austrockneten.
Die Zahl der streng geschützten Kreuzkröten ging in diesem Zeitraum deutlich zurück. Krieger hatte zuletzt weder Pflegemaßnahmen noch offizielle Bestandserfassungen auf dem Areal zugelassen.

Muss Eigentümer den Kröten nur nicht schaden oder sie aktiv schützen?
Gegen die Duldungsverfügung klagte das Unternehmen – zunächst mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 5. März 2026 in erster Instanz argumentiert, das Naturschutzrecht verbiete Krieger zwar, den Tieren aktiv zu schaden, verpflichte den Eigentümer aber nicht, behördlich angeordnete Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums zu dulden.
Daraufhin reichte der NABU selbst Beschwerde ein und setzte sich nun vor dem Oberverwaltungsgericht durch.
Hängepartie Pankower Tor – seit über 15 Jahren Stillstand
Auf dem Areal des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow plant Höffner-Gründer Kurt Krieger bis zu 2000 Wohnungen sowie Büro- und Gewerbeflächen samt Möbelmarkt.
Dass auf der Fläche Berlins letzte Kreuzkrötenpopulation lebt, ist seit 2011 bekannt. Die Art steht auf der Roten Liste und gilt in Deutschland laut Bundesamt für Naturschutz als „stark gefährdet“ mit einem Erhaltungszustand „ungünstig bis schlecht“.
„Der ursprüngliche Beschluss hätte praktisch bedeutet, dass Eigentümer dem Niedergang besonders geschützter Arten auf ihren Flächen nicht nur hätten zuschauen, sondern auch jede aktive Maßnahme dagegen hätten verhindern können“, sagt Melanie von Orlow, die Geschäftsführerin des NABU Berlin. Die Untere Naturschutzbehörde sei in Pankow nun in der Pflicht, den Lebensraum der Kröten zu pflegen.



