Trotz interner Zweifel innerhalb der SPD gibt das Land Berlin grünes Licht für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die Entscheidung wurde in der vergangenen Woche während einer Senatssitzung getroffen, wie Senatssprecherin Christine Richter mitteilte. Dabei wurde dem Kommunikations- und Informationsdienstleister Dataport das Interesse des Landes Berlin an einer Beteiligung am Vergabeverfahren für die Einführung der Bezahlkarte mitgeteilt.
Die kommenden Schritte seien allerdings nicht ohne Herausforderungen, berichtet der Tagesspiegel. Während im weiteren Verfahren noch koalitionsinterne Punkte geklärt werden müssen, darunter die noch offene Federführung und die Finanzierung, betonte Richter, dass eine verbindliche Zusage des Landes Berlin gemäß dem zwischen den Ländern vereinbarten Zeitplan bis März 2024 erfolgen soll, so die Zeitung am Sonntag.
Die Einführungstermine für die Bezahlkarte bleiben vorerst im Ungewissen. Die Karte soll dabei die direkte Bargeldauszahlung an diejenigen ersetzen, die laut Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Geldleistungen haben. Mit der Bezahlkarte könnten die Empfänger nicht nur in Geschäften bezahlen, so der Tagesspiegel, sondern auch weiterhin Bargeld an Geldautomaten abheben.
Bereits im November 2023 hatten die Bundesländer auf einer Ministerpräsidentenkonferenz einen Beschluss für die Einführung bundeseinheitlicher Mindeststandards für die Bezahlkarte gefasst. Trotz dieser Einigung äußerte die SPD jedoch Skepsis.
Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe warnte vor den Herausforderungen, die die Einführung einer solchen Geldkarte mit sich bringen würde. In einem Interview mit der Berliner Zeitung äußerte sie Bedenken und sagte, dass die „Idee mit der Geldkarte“ das Land Berlin „unnötig weiter“ beschäftigen werde.
Kiziltepe äußerte ihre Skepsis bezüglich der Umsetzung eines derart komplexen Projekts in einem Land, in dem bereits einfache Digitalisierungsvorhaben nicht reibungslos verlaufen. Sie warnte davor, weiterhin unrealistische Versprechungen zu machen.
Sozialsenatorin kritisiert Bezahlkarte
Auf Anfrage des Tagesspiegels äußerte sich Kiziltepes Sozialverwaltung nicht zu den Vorbereitungen der Bezahlkarte. Ein Sprecher wies darauf hin, dass die Senatskanzlei für diesen Bereich zuständig sei. Damit bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Bezahlkarte für Asylbewerber in Berlin weiterentwickeln wird.
Ein vielversprechendes Modell für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber wird derzeit in Hamburg getestet. Das Pilotprojekt namens „Social Card“ soll im Februar starten, mit dem Ziel, die bezirklichen Zahlstellen zu entlasten und das gesamte Verfahren zu vereinfachen, wie ein Sprecher der SPD-geführten Hamburger Sozialverwaltung dem Tagesspiegel mitteilte.
In einem ersten Schritt werden Asylbewerberinnen und -bewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen mit der Bezahlkarte ausgestattet, die vom Amt für Migration ausgegeben wird. Ab dem zweiten Quartal dieses Jahres sollen dann alle Zahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber in Hamburg auf die „Social Card“ umgestellt werden.
Die „Social Card“ ermöglicht den Bezahlvorgang in Geschäften, im Internet und an Geldautomaten sowie die Bargeldauszahlung bei Einkäufen. Anders als bei herkömmlichen Kreditkarten fehlt jedoch ein Kreditrahmen, da es sich um eine guthabenbasierte Karte ohne eigenes Konto handelt, so der Tagesspiegel.
Bezahlkarte nach Hamburger Modell?
Hamburg plant zudem spezifische Einschränkungen für die Kartenverwendung durch Asylbewerber, darunter eine Begrenzung des Karteneinsatzes „auf deutsche Postleitzahlen“ sowie eine „Begrenzung der Bargeldbeträge“. Die präzise Ausgestaltung des Hamburger Modells könnte als wegweisend für die Einführung ähnlicher Lösungen in anderen Teilen Deutschlands dienen.
Ob das Hamburger Modell auch in Berlin zum Einsatz kommt, bleibt vorerst offen, schreibt der Tagesspiegel. Hamburg plant, sich am bundesweiten Vergabeverfahren zu beteiligen und dabei seine Erfahrungen in der entsprechenden Arbeitsgruppe der Bundesländer einzubringen. Die „Social Card“ könnte somit nicht nur für Hamburg, sondern auch für andere Regionen Deutschlands als Lösung für die Verwaltung von Zahlungen an Asylbewerber dienen.





