Weihnachten in Freiheit – für viele Berliner Strafgefangene war das bislang mehr als ein Wunschtraum. Jahr für Jahr durften Dutzende kurz vor den Feiertagen nach Hause, um den Jahreswechsel außerhalb der Gefängnismauern zu erleben. Doch damit ist es bald vorbei: Die Berliner Justiz zieht die Zügel spürbar an.
Nach ersten Schätzungen könnten in diesem Jahr in Berlin nur noch rund 70 bis 80 Häftlinge von der Weihnachtsamnestie, dem Gnadenerweis profitieren. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr, als noch etwa 100 Gefangene vorzeitig entlassen wurden. Vor wenigen Jahren, 2019 und 2022, lag die Zahl sogar bei rund 170 – fast dreimal so hoch wie jetzt.
Hinter dem Rückgang steckt ein klarer Kurswechsel: Unter Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) gelten neue, strengere Vorgaben. Früher kamen alle infrage, deren Haft ohnehin zwischen Oktober und Anfang Januar enden sollte. Jetzt wurde das Zeitfenster deutlich verkürzt – nur wer zwischen dem 13. November 2025 und dem 3. Januar 2026 regulär entlassen worden wäre, hat überhaupt eine Chance.
Nicht alle Bundesländer begnadigen
Dazu kommen weitere Hürden: Nur wer sich in der Haft tadellos verhalten hat, keine lange Strafe verbüßt und nachweislich eine Unterkunft hat, darf hoffen. Auch die Zustimmung der Betroffenen selbst ist Pflicht – eine Entlassung gegen den eigenen Willen gibt es nicht.

Übrigens: Nicht alle Bundesländer begnadigen. Sachsen zum Beispiel will in Zukunft darauf verzichten, teilte das Justizministerium in Dresden mit. Der Grund dafür: Die bisherige Praxis habe zu einer Bevorzugung geführt, die sich in einem modernen Rechtsstaat mit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Gefangenen nur schwer rechtfertigen ließe, so CDU-Justizministerin Constanze Geiert. Damit stellt sich Sachsen in eine Reihe mit Bayern, das grundsätzlich nicht zum Jahresende begnadigt. (mit dpa)


