Auch in Berlin wird die Uber-App fleißig genutzt – doch hier muss sich jetzt etwas ändern! In einem neuen Hammer-Urteil gegen den Mietwagenvermittler Uber wurde durch das Kölner Landgericht festgestellt, dass die App das Personenbeförderungsgesetz umgeht.
Die Uber X App ist rechtswidrig
Heftiges Urteil: Das Kölner Landgericht hat dem zentralen Uber-Dienst in Deutschland die Nutzung der App Uber X zur Vermittlung von Mietwagen untersagt! Wieso? Der Dienst verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Der Fall entstand nach einer Klage eines Kölner Taxiunternehmens, das den Wettbewerb durch Uber als unzulässig ansah.
Der Kernpunkt: Nach deutschem Recht dürfen Mietwagen–Fahrer Aufträge nur entgegennehmen, wenn sie am Betriebssitz des Unternehmens empfangen wurden. Uber jedoch erlaubt es Fahrern, Aufträge direkt über ihr Handy anzunehmen – auch ohne Verbindung zur Zentrale. Das Gericht sah darin einen klaren Verstoß.
Berufung? So reagiert Uber auf das Urteil

In einem Statement gegenüber dem KURIER weist Uber darauf hin, dass das Kölner Landgericht die Nutzer der App Uber X noch nicht verboten hat: Das Gericht habe konkret den derzeitigen „Prozess der Fahrtenannahme beanstandet“.
„Auf Seite 10 der Entscheidung heißt es wörtlich ‚der in der Funktionalität der App angelegten Umgehung der Verpflichtung zur Auftragsannahme am Betriebssitz‘. Darüber hinaus hat es den Vermittlungsvorgang nicht weiter gerügt“, so Uber.




