Das kann doch nicht wahr sein! Während immer mehr Menschen in Deutschland jeden Cent umdrehen müssen, um ihre Miete zu bezahlen, kassieren skrupellose Vermieter von Sozialunterkünften absurde Summen – und das auf Kosten der Steuerzahler! Was hier passiert, ist eine unfassbare Abzocke.
Die wahren Profiteure? Die Betreiber von Unterkünften, die teilweise obszöne Mietpreise verlangen und sich an den Ärmsten der Gesellschaft bereichern. Wie aus einer „Bild“-Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, gibt es in Deutschland Hunderte Bedarfsgemeinschaften (Bürgergeld-Haushalte), die monatlich fünfstellige Beträge aus Steuermitteln erhalten. Und das nicht, weil diese Familien im Luxus leben – sondern weil ihre Vermieter horrende Mieten für einfache Unterkünfte verlangen. Allein in Berlin sind die Hälfte der Fälle von Mietwucher auf Steuerzahlerkosten bekannt - es betrifft Wohnungen für Flüchtlinge, Obdachlose und Großfamilien.
Bürgergeld-Haushalte bekommen bis zu 20.000 Euro Mietzuschuss
Wie kann das sein? Ein Blick auf die eigentlich internen Preislisten der Berliner Jobcenter, die die „Bild“ öffentlich macht, gibt Aufschluss: Für Gemeinschaftsunterkünfte, in denen viele Bürgergeld-Empfänger untergebracht sind, zahlen die Behörden teilweise astronomische Tagespreise. In Berlin-Mitte sind das 84,32 Euro pro Person und Tag, in noblen Gegenden wie Wannsee sogar 97,64 Euro!
Auf den Monat hochgerechnet können für eine einzelne Person so fast 3000 Euro anfallen. Eine 12-köpfige Großfamilie kommt so laut einem Behördenschreiben mal eben auf 18.000 Euro für die Miete. Wahnsinn!

Konkret bedeutet das: In Deutschland gibt es derzeit 417 Bedarfsgemeinschaften, die über 10.000 Euro pro Monat an Unterkunftskosten verursachen. In 44 Fällen sind es sogar mehr als 15.000 Euro, und fünf Familien kassieren sogar unglaubliche 20.000 Euro monatlich – alles bezahlt von Steuergeldern! Zur Einordnung: In Deutschland gibt es derzeit rund 3 Millionen Haushalte, die auf Stütze angewiesen sind.
Mietwucher bei Sozialwohnungen
Schuld sind in diesem Fall aber keinesfalls die „Stütze“-Empfänger. Das Jobcenter macht klar, dass „Unterkunftskosten nicht an die Bedarfsgemeinschaft überwiesen, sondern direkt an den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft gezahlt werden“. Reich werden also die Vermieter durch ihre dreisten Abzock-Tricks.