Ausgerechnet ein Hells Angel wandte sich an die Justiz! In der Rocker-Szene gilt es eigentlich als absolutes Tabu, Konflikte bei Polizei oder Behörden zu melden. Doch genau das soll jetzt in Berlin passiert sein. Hintergrund ist eine pikante Liebesgeschichte zwischen einem inhaftierten Rocker und einer Mitarbeiterin der JVA Plötzensee.
Häftling führte früher ein Luxus-Rocker-Leben
Wie Bild berichtet, soll der Hells-Angels-Rocker Christopher H. (43) im Jahr 2024 eine Liebesbeziehung mit einer Justizmitarbeiterin gehabt haben. Der Mann sitzt seit Jahren im Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte ihn wegen versuchten Totschlags verurteilt. Damals sollen er und ein Komplize mit Macheten und Baseballschlägern auf ihre Opfer losgegangen sein.
In sozialen Netzwerken zeigte sich Christopher H. früher als typischer Luxus-Rocker: Muskelbepackt, mit Champagner, teuren Sportwagen, Rolex-Uhren und Urlauben auf Mykonos, den Malediven oder in Valencia. Anscheinend genau der Typ Mann, auf den die Gefängnismitarbeiterin Sandra B. (Name geändert) stehen würde.
Doch die Beziehung hielt nicht lange. Der Rocker soll sich nach wenigen Monaten von der Frau getrennt haben. Danach eskalierte die Situation. Laut Darstellung des Häftlings soll es während eines Streits zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Der Vorwurf: Die JVA-Mitarbeiterin soll den Hells Angel sogar misshandelt haben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt inzwischen Ermittlungen. Ein Sprecher erklärte gegenüber Bild: „Bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin lag eine Anzeige von Herrn H. wegen Körperverletzung im Amt vor.“ Weitere Details wollte die Behörde nicht nennen.
Christopher H. wurde in eine andere Haftanstalt verlegt
Brisant: Der Liebesstreit soll nicht ohne Folgen geblieben sein. Christopher H. wurde inzwischen in eine andere Berliner Haftanstalt verlegt. Ob die Mitarbeiterin dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat, wollte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz nicht kommentieren. Dort heißt es lediglich, es handele sich um eine „Personaleinzelangelegenheit“.



