Im Amt im Berliner Bezirk Moabit wurde gelobt und bestaunt. „Der ist aber fleißig.“ Nun die Wendung: Der Beamte aus einem Bezirksamt steht vor dem Amtsgericht.
Gab es Manipulationen im Melderegister?
Was ist der Grund? Kam es zu Manipulationen im Melderegister? In dem Fall geht es um Ab- und Anmeldungen. In 181 Fällen soll Thomas H. (59) ohne weitere Prüfung und Beachtung der Vorschriften eingetragen haben, was der mitangeklagte Mirsad N. (52) gewünscht hatte.
„Meldelücken“ sollten geschlossen werden
Der Verdacht: Für ausländische Personen, die von Amts wegen abgemeldet wurden, sollten „Meldelücken“ geschlossen werden, um beispielsweise einen Aufenthaltstitel nicht zu verlieren oder Sozialleistungen kassieren zu können. Kam es zu Scheinanmeldungen?
Der Beamte und Bosnier N. kennen sich seit Jahren. H. bearbeitete Anträge zu An- oder Abmeldung einer Wohnung. N. war Inhaber einer Firma, die Ausländer bei Behördengängen betreut. Der Staatsanwalt: „Die betreffenden Personen zahlten an N. für die Aufhebung der Meldelücke jeweils mindestens 500 Euro.“
Im Raum steht der Verdacht auf Korruption
Falschbeurkundung im Amt in 181 Fällen wird dem Beamten vorgeworfen. Bei N. geht es um Anstiftung. Und es gibt den Verdacht auf Korruption. Der Bürgerberater soll N. um eine „Spende" für seinen Fußballverein gebeten haben – „als Gegenleistung für die Bearbeitung weiterer Anträge“, heißt es in der Anklage. Geld sei allerdings nicht geflossen.
Der Verteidiger des Beamten: „Er hat sich nicht schuldig gemacht.“ Die Angeklagten vor dem Gerichtssaal im vertrauten Gespräch, im Saal aber schwiegen beide.
Vorgesetzter schätzt ihn als besonders fleißig ein
Beamter H. galt als besonders engagiert. Ein Vorgesetzter: „Er hat deutlich mehr Vorgänge geschafft als andere Mitarbeiter.“ Man habe gestaunt: „Der ist aber fleißig.“ Obendrein habe er in der Ausbildung gearbeitet. Wegen der Vorwürfe wurde er freigestellt.
In seinem privaten Rucksack, der unter dem Schreibtisch stand, waren noch zu bearbeitende Anträge. Ein No-Go!
Der Staatsanwalt überzeugt: Ein Schwindel, der seit 2018 lief. Im Herbst 2020 sei ein Hinweis aus einem anderen Amt gekommen. Wegen zurückgenommener Ab- und Anmeldung an Orten, die als Scheinadressen bekannt waren.
In einem Rucksack befinden sich bearbeitete Anträge
Eine Abmeldung von Amts wegen erfolgt, wenn festgestellt wurde, dass eine Person nicht mehr unter der registrierten Adresse wohnt, sich aber nicht abgemeldet hat. Raus aus Berlin oder ins Ausland. Eine mühselige Ermittlungsarbeit, ausgelöst oft durch unzustellbare Post.
Im Büro von H. stapelten sich Aktenordner zu Meldeangelegenheiten. Es folgten Durchsuchungen im Januar 2022. Der Vorgesetzte im Prozess: „Er war völlig perplex.“ Die Ermittler ebenso: „In seinem privaten Rucksack, der unter dem Schreibtisch stand, waren noch zu bearbeitende Anträge. Ein No-Go!“ Anträge, die N. gebracht hatte. Urteil: 26. Mai.
Tanja Tal




