Eilantrag abgewiesen

Anwohner verlieren: Gericht kippt Klage gegen Poller in Friedrichshain

Anwohner zogen gegen Verkehrsberuhigung und Kiezblocks im Ostkreuz-Kiez vor das Verwaltungsgericht. Nun fiel die Entscheidung.

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Poller in Berlin: Autos müssen abbiegen, Fahrräder, E-Scooter und Fußgänger dürfen passieren.
Poller in Berlin: Autos müssen abbiegen, Fahrräder, E-Scooter und Fußgänger dürfen passieren.Imago

Sie sind rot-weiß lackiert, aus Stahl – und über sie wird heftig diskutiert. Poller, aber auch Fußgängerbereiche und Fahrradstraßen gehören zum Werkzeugkasten von Behörden, die Verkehr in Wohnvierteln dämpfen wollen. Doch viele Autofahrer ärgern sich. Nun sind Anwohner aus dem Ostkreuz-Kiez in Friedrichshain vor Gericht gezogen – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin wies ihren Eilantrag ab, teilt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit.

Unter dem Motto „Xhain beruhigt sich“ will der Bezirk Durchgangsverkehr fernhalten und mehr Platz für Radler und Fußgänger schaffen – zulasten der Autos. Stadträtin Annika Gerold (Grüne) treibt das Projekt voran. Auch SPD und Linke sind dafür. Kritiker gründeten die Initiative Mit-Bestimmung-Fhain. Sie fordern ein anderes, ein besseres Verkehrskonzept.

Zu den ersten Maßnahmen zählen der Modalfilter in der Niederbarnimstraße vor dem Kino Intimes, ein Fußgängerbereich an der Jane-Goodall-Grundschule in der Scharnweberstraße sowie eine Fahrradstraße in der Modersohn- und Gärtnerstraße. Dagegen strengten Anwohner und Gewerbetreibende ein Eilverfahren an. Doch das Gericht wies das ab: Es gebe „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Maßnahmen.

Zum Modalfilter hieß es laut Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Nach den eingereichten Unfallstatistiken seien sowohl der Kreuzungspunkt Niederbarnimstraße/Frankfurter Allee als auch Niederbarnimstraße/Boxhagener Straße über ein Jahrzehnt hinweg Unfallschwerpunkte.“ Zudem sei das Viertel „gerichtsbekannt eine hoch frequentierte ‚Ausgehgegend‘“ mit besonderer Gefahrenlage.

Geht es jetzt vor das Oberverwaltungsgericht?

„Zu der aktuellen Pressemitteilung können wir so kurzfristig keine Stellungnahme zusenden“, teilt die Initiative Mit-Bestimmung-Fhain auf Anfrage mit. Doch der Gang zum Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Auch in anderen Bezirken hatten Pollerkritiker geklagt – etwa in Mitte (Tucholskystraße) und Neukölln (Reuterkiez). Mal mit Erfolg, mal ohne. Doch spätestens seit der Reform der Straßenverkehrsordnung im Oktober 2024 sind die Hürden für Fuß- und Radverkehr niedriger. Beschränkungen dürfen nun auch „zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt“ angeordnet werden.

Rechtsanwalt Olaf Dilling sieht darin „starken rechtlichen Rückenwind für Kiezblocks“.