Es ging um über zwei Millionen

Hallervorden bekommt Recht: Bank streicht Rückforderung komplett

Dieter Hallervorden muss die geforderten 2,2 Mio Euro Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. Der Fall zeigt, wie kompliziert die Abrechnungen sind.

Author - Sebastian Karkos
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Dieter Hallervorden übernahm das Schlosspark Theater in Steglitz im Dezember 2008.
Dieter Hallervorden übernahm das Schlosspark Theater in Steglitz im Dezember 2008.Christoph Soeder

Im Portmonee von Dieter Hallervorden (90) macht es jetzt Palim-Palim. 2,2 Millionen Euro sollte der Schauspieler der Investitionsbank Berlin (IBB) zurückzahlen, doch wie der „Tagesspiegel“ berichtet, hebt die Bank die Forderung wieder auf.

Firmen konnten ab 2020 Corona-Hilfen beantragen

Es geht um Corona und die Folgen. Firmen konnten ab 2020 Hilfen beantragen, um existenzbedrohende Notlagen und Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die durch die staatlich angeordnete Schließungen entstanden. Durch die Lockdowns hatten viele Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen.

Die Überbrückungshilfe rettete Firmen, doch nun sehen sich viele Unternehmen in Deutschland mit erheblichen Rückforderungen dieser Hilfen konfrontiert. So auch „Halliwood“, die Firma von Hallervorden, die das Schlosspark Theater betreibt. Seinem Widerspruch wurde also stattgegeben.

Laut „Tagesspiegel“ hatte die IBB den ursprünglichen Bescheid abgelehnt, weil „Halliwood“ der Anforderung nach Verwendungsnachweisen nicht oder nur unzureichend nachgekommen sei. Die Investitionsbank warf Hallervorden mangelnde Mitwirkung bei der Schlussabrechnung vor. Bei den nachträglich vorgelegten Abrechnungen gab es dann offenbar keine Beanstandungen mehr.

Dieter Hallervorden (l.) im Stück "Der König stirbt" als König.
Dieter Hallervorden (l.) im Stück "Der König stirbt" als König.Heiko Rebsch/DPA

Der Fall des Schlosspark Theaters zeigt, wie schwierig die Verfahren offenbar sind. Denn das Hallervorden-Theater steht nicht alleine da in Deutschland.

Laut des Portals anwalt.de gibt es typische Streitpunkte bei den Rückforderungen:
  • 1. Abweichungen zwischen Prognose und Realität.
  • 2. Förderfähigkeit einzelner Kostenpositionen. Heißt: Nicht jede Ausgabe wird im Nachhinein als förderfähig anerkannt.
  • 3. Beihilferechtliche Obergrenzen.
  • 4. Formale Anforderungen, also z.B. unvollständige Dokumentation.

Für Hallervorden gab es jetzt ein glückliches Ende.

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