Die Berliner Immobilienbesitzer stöhnen zurzeit – über die neuen, oft höheren Grundsteuern für ihre Immobilien. Für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Wochenendgrundstücke. Aber das dicke Ende für die Berliner Mieter wird erst noch kommen. Denn die wohnen natürlich auch in Immobilien, für die die Grundsteuer neu berechnet wurde. Schlechte Nachricht für Mieter: Vermieter und Eigentümer können die Grundsteuern voll auf die Nebenkosten umlegen.
Gezahlt wird die Grundmiete zwar grundsätzlich von den Eigentümern. „Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden“, teilt das Bundesministerium für Finanzen mit.
Grundsteuer: Mieter müssen auch rückwirkend zahlen
Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer auch rückwirkend. Der Vermieter kann die Nachforderung innerhalb einer Frist von drei Monaten, ab Kenntnis der Grundsteuerbescheide, geltend machen. Der Vermieter kann in diesem Fall die Abrechnung korrigieren und die erhöhten Kosten in Rechnung stellen. Das heißt: Muss ihr Vermieter ab Februar 2025 das Drei- oder Vierfache der bisherigen Grundsteuer an das Finanzamt überweisen, wird auch der Mieter das Drei- bis Vierfache zahlen müssen.
Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein (BMV) rät in der B.Z., dass Mieter auf ihren Vermieter zugehen und um eine Information zur Höhe der neuen Grundsteuer bitten sollten. „Ist dies nicht möglich, sollten sie sicherheitshalber den doppelten Betrag der bisherigen Steuer zur Seite legen“, sagt er. Spätestens mit der Betriebskostenabrechnung für 2025, die im kommenden Jahr ansteht, müssen dann auch die Mieter (nach-) zahlen.
Grundsteuer: Als Nebenkosten streichen?
Der Berliner Mieterverein kämpft schon länger dafür, dass die Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten bei Mietverhältnissen gestrichen wird. Denn sie eine rein persönliche Steuerschuld, die auf dem unvergänglichen Wert des Grundstücks und nicht auf dessen Nutzung beruht, und müsste deshalb von den Eigentümern selbst getragen werden.