Ja, es kommt nicht nur im Fernsehkrimi vor, es passiert auch im Berliner Alltag. Menschen sitzen unschuldig im Gefängnis. Meistens sind sie bei Straffällen unter Verdacht geraten, mussten in die Untersuchungshaft. Am Ende waren sie aber nicht der Täter.
So ist es im vergangenen Jahr 58 Menschen in Berlin passiert. Sie waren im Knast, saßen aber unschuldig hinter Gittern oder man konnte ihnen die Tat nicht nachweisen. Insgesamt 4803 Tage waren diese 58 Personen in den Justizvollzugsanstalten der Hauptstadt – und mussten daher vom Staat entschädigt werden.
Ihnen wurde insgesamt 360.225 Euro gezahlt, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Betroffenen saßen vorwiegend in Untersuchungshaft, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.
Normalerweise glaubt man, dass jemand unschuldig ins Gefängnis kommt, seien Einzelfälle. Doch 2023 waren gleich 58 Menschen in Berlin im Knast, ohne wirklich ein Verbrechen begangen zu haben. Wie kann denn so etwas passieren?
Es reicht der Verdacht auf Fluchtgefahr, um unschuldig in Berlin in den Knast zu kommen
Die Senatsjustizverwaltung erklärt dazu: Besteht die Gefahr, dass jemand flieht oder mögliche Beweise für eine Straftat vernichtet, kann er auch in Haft kommen. Lässt sich der Verdacht am Ende der Ermittlungen oder in einem Gerichtsprozess nicht nachweisen, kann das Folgen für die Staatskasse haben.
Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen in Berlin hinter Gittern verbrachten, fiel den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Im Minimalfall ging es um 13 Tage, in einem Einzelfall seien es 231 Tage gewesen. Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt.
Angaben für 2024 lagen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Im Jahr 2022 wurden nach früheren Informationen 35 Menschen für insgesamt 2.624 Tage in Haft entschädigt. Im Jahr davor hatten 54 Menschen Geld für insgesamt 6.936 Tage hinter Gittern bekommen.
Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse. Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen - beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.



