Endlich kann man auch in Berlin seine Wohnung online anmelden. Seit diesem Mittwoch soll das möglich sein. Bei dem Termin-Chaos in den Berliner Bürgerämtern eine wohltuende Erleichterung. Aber es gibt es Hürden. Der Berliner KURIER erklärt, wie der neue Online-Service funktioniert.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wolle den Service bei der Messe Smart Country Convention am Vormittag offiziell eröffnen, teilte der Berliner Senat mit. Ein guter Move, denn mit jährlich etwa 500.000 Anträgen gehört die Anmeldung einer neuen Wohnung zu den meistgenutzten und wichtigsten Verwaltungsleistungen im Land Berlin.
Der Service ist im Prinzip kostenlos, allerdings braucht man ein Nutzerkonto und einen Ausweis, den man online nutzen kann serviceportal.gemeinsamonline.de.
In Deutschland muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung bei einem Bürgeramt melden muss. So sieht es der Gesetzgeber vor. Die Zwei-Wochen-Frist gilt auch bei einem Umzug innerhalb Berlins.
Wohnung online anmelden – so geht's!
RBB24 hat aufgelistet, was man alles braucht, um sich online anzumelden. Der Berliner KURIER listet die Voraussetzungen auf:
- BundID-Konto registrieren und damit anmelden
- Daten zur neuen Wohnung eingeben
- Wer zur Miete wohnt, gibt die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters ein
- Behörde prüft Unterlagen (angestrebte Prüfzeit laut Serviceportal: drei Werktage)
- Digitale Meldebestätigung wird über das BundID-Konto versandt und steht dort auch zum Download bereit
- AusweisApp auf dem Smartphone aktualisiert zudem neue Adresse auf Personalausweis oder eID-Karte
- Bundesdruckerei schickt per Post Aufkleber für den Personalausweis zu – damit soll die alte Adresse überklebt werden
- Wer sich per eID-Karte anmeldet, erhält keine Adressaufkleber
- Die An- oder Ummeldung in Berlin ist kostenlos

- Weiterhin möglich bleiben auch die regulären Termine beim Bürgeramt. Die Termine sind online verfügbar, alternativ gibt es Auskünfte über die Service-Nummer 115 (kostenfrei).
- Wer es selbst nicht aufs Bürgeramt schafft, kann sich auch mit einer Vollmacht und dem ausgefüllten Anmeldeformular durch eine andere Person anmelden lassen. Dazu werden benötigt:
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Ein Anmeldeformular
- Der Mietvertrag
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Kinderausweise oder Geburtsurkunden von mit einziehenden Kindern und ggf. Heiratsurkunden
- Touristinnen und Touristen (Besuch maximal drei Monate)
- Personen, die bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Berlin aufhalten
- Nicht anmelden muss sich, wer als Wehrdienstleistender Bundesfreiwilligendienstleistender, Zivildienstleistender, Polizist, Bundeswehrsoldat (nur bis zu 12 Monate) oder anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes (nur zum Zwecke von Aus- und Fortbildung) eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht
- Weitere Ausnahmen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie Asylbewerber. ■