Knallhart-Urteil gegen eine Lehramtsanwärterin in Brandenburg. Die Frau, die aufgrund ihrer engen Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde, ist mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gescheitert. Die Entscheidung des Gerichts fiel bereits am vergangenen Donnerstag, wie ein Sprecher am Montag mitteilte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Frau „nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete. Dennoch hat die Lehramtsanwärterin die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Der Fall der angehenden Lehrerin, der im vergangenen Jahr vom Bildungsministerium das Führen der Dienstgeschäfte untersagt wurde, hatte bereits zuvor für Aufsehen gesorgt. Das Ministerium stellte ihr einen Bescheid zur Entlassung aus dem „Beamtenverhältnis auf Widerruf“ zu. Auslöser war unter anderem ein brisanter Bericht des Tagesspiegel.
Lehrerin kann noch Beschwerde einlegen
Darin wurde enthüllt, dass an einer Schule im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg eine Referendarin mit Verbindungen zur rechtsextremen Szene Grundschüler unterrichtete. Als blonde Referendarin brachte sie, die bei Medien auch unter dem falschen Namen Anna Schneider auftrat, Kindern Lesen und Rechnen bei. Mit dunkler Perücke und Brille getarnt, verbreitete sie rechtsextreme Hetze. Besonders schockierend: Die Frau soll mehrfach als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des Compact-Magazins gearbeitet haben.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. Der Chefredakteur des Compact-Magazins, Jürgen Elsässer, beschreibt die Rolle seiner Redaktion in Falkensee wie folgt: Aufgabe sei es, „zum Sturz des Regimes beizutragen“.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr, wie ernst die Behörden in Brandenburg die Bedrohung durch rechtsextreme Einflüsse nehmen. In einer Zeit, in der die Verfassungstreue von Staatsdienern besonders kritisch betrachtet wird, ist dieser Fall ein weiteres Beispiel für die konsequente Haltung des Landes gegen Extremismus, vor allem auch nach den Ergebnissen der Europawahl, bei der die AfD das Land Brandenburg dominierte.
Ob die Lehramtsanwärterin den nächsten Schritt wagt und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt, bleibt abzuwarten. Der Ausgang dieses Falls könnte weitreichende Konsequenzen für ähnliche Fälle in der Zukunft haben. ■