Es ist nur ein kleiner Arbeitshinweis gewesen, allerdings mit Folgen. Berliner Polizistinnen und Polizisten dürfen ab sofort immer und überall bewaffnet sein. Auch in ihrer Freizeit.
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, sorgte ein interner „Arbeitshinweis zur Geschäftsanweisung Täglicher Dienst“ bei der Berliner Polizei für großes Aufsehen, schreibt die taz. Dieser am 5. Februar veröffentlichte Hinweis hebe ein jahrelanges Verbot auf: Die rund 20.000 bewaffneten Beamtinnen und Beamten der Hauptstadt dürfen nun offiziell und weitgehend in ihrer Freizeit Dienstwaffen mitführen.
Das ist keineswegs ohne. Denn es bedeutet, dass Polizisten in Zivil nun beispielsweise in der S-Bahn, an der Supermarktkasse oder im Schwimmbad eine Pistole unter dem Hemd oder dem Handtuch tragen können. Während einige in Berlin darin ein Plus an Sicherheit sehen, befürchten andere Machtmissbrauch und neue Gefahren durch diese Praxis, schreibt die taz. Zahlreiche Fragen müssten geklärt werden.
Polizisten sollen nicht aus Vergnügen schießen
Alles in allem stellt dies eine bemerkenswerte Kehrtwende in der Berliner Sicherheitspolitik dar. Um das zu verstehen, müsse man ins Jahr 2016 zurückblicken, so das Blatt. Am 1. Juni 2016 trat die Geschäftsanweisung „ZSE II Nr. 1/2016“ in Kraft, die Polizisten in Berlin das Mitführen ihrer Waffen außerhalb des Dienstes verbot. Damals zog die Polizeiführung die Notbremse, nachdem viele Polizistinnen ihre Waffen privat genutzt hatten, etwa um Wildtiere im Stadtgebiet zu erlegen. Das Schießen aus persönlichem Vergnügen sollte damit unterbunden werden.
Und genau dieses Verbot wurde nun revidiert. Mit dem Arbeitshinweis vom Februar dürfen Polizisten wieder offiziell mit ihren Waffen zum Tinder-Date, in den Zoo, zur Kita-Geburtstagsparty oder zur Oma ins Altersheim gehen.
Ins Ausland dürfen Polizisten privat nur unbewaffnet reisen
Auf eine Anfrage der taz zur Aufhebung des Waffenverbots bat die Berliner Polizei zunächst um mehr Zeit für die Beantwortung, da dies aufwendig sei und verschiedene Fachbereiche koordiniert sowie Informationen händisch recherchiert werden müssten. Nach drei Arbeitstagen folgte schließlich eine technische Antwort: „Polizeiliche Dienstvorschriften und Geschäftsanweisungen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und Zielrichtung hin überprüft und gegebenenfalls geändert, angepasst oder aufgehoben.“