Der Berliner Senat darf seine große Silvesterparty am Brandenburger Tor wie geplant vorbereiten, trotz Widerstand eines Kulturbündnisses. Dieses wollte die Feier verhindern und hatte vor Gericht eine eigene Demonstration durchsetzen wollen. Doch das Verwaltungsgericht Berlin lehnte laut dpa den Eilantrag bereits am Freitag ab.
Die Richter sehen „ernsthafte Sicherheitsbedenken“ für eine Demo in der Silvesternacht. Zwischen Brandenburger Tor und Yitzhak-Rabin-Straße könnte es bei einer offenen Versammlung zu Gedränge, Panik und Verletzungen durch Pyrotechnik kommen, heißt es in der Begründung. Auch westlich der Yitzhak-Rabin-Straße habe die Demo keinen uneingeschränkten Vorrang gegenüber der Senatsfeier.
Die Party des Senats soll rund 20.000 Gäste anlocken – mit Berliner DJs, Feuerwerk und Versorgungsständen. Sie ersetzt die traditionelle ZDF-Silvesterfeier, die erstmals in Hamburg steigt. Das Kulturbündnis hatte dagegen eine eigene Veranstaltung mit bis zu 100.000 Menschen am Brandenburger Tor angemeldet.
Das Gericht schlägt vor, die Demo in Richtung Großer Stern zu verlegen. Dort sei eine Pufferzone zwischen beiden Veranstaltungen möglich.


