Der eine braucht sein Auto, um zur Arbeit zu kommen, darf dort aber nicht ohne teure Parkgebühren parken. Der andere wohnt genau an der Grenze zwischen zwei Parkzonen und würde gerne auch mal auf der anderen Seite parken. Bald soll das möglich werden: Denn Berliner Autofahrer können Parkausweise in naher Zukunft womöglich für mehrere Bereiche in der Hauptstadt beantragen. Das sieht ein Gesamtkonzept zum Anwohnerparken vor, wie Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) jetzt ankündigt.
„Ich muss auch berücksichtigen, dass Menschen nicht nur dort parken möchten, wo sie wohnen, sondern häufig auch einen bestimmten anderen oder zwei bestimmte andere Punkte haben in der Stadt, wo ihr Verkehrsbedürfnis sie immer wieder hinführt“, sagt Bonde. Das müsse man in einem Gesamtkonzept mitbedenken.
80 bis 120 Euro: Anwohnerparken soll teuer werden
Derzeit kann in Berlin pro Auto nur ein Anwohnerparkausweis für eine bestimmte Parkzone beantragt werden. Für alle anderen Bereiche mit Parkraumbewirtschaftung müssen Parktickets gezogen werden. Das dürfte sich ändern – zumindest in bestimmten Fällen. „Ich muss das Verkehrsbedürfnis für die Bereiche nachweisen, ich kann mir da nicht irgendwas einfach aussuchen“, sagt die Senatorin.

Auch der Jahrespreis für die Parktickets dürfte sich deutlich erhöhen. „Wenn ich nur das Anwohnerparken nähme, dann hielte ich einen Preis von 80 bis 120 Euro pro Jahr für angemessen“, sagte Bonde. Derzeit sind pro Jahr rund 20 Euro fällig. „Man muss aber gucken: Was bietet denn dann das Gesamtkonzept – außer Anwohnerparken? Danach muss sich dann der Preis bemessen“, ergänzt die Senatorin.
Das Konzept soll noch im laufenden Jahr vorgestellt werden. Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist möglich, pauschal für das gesamte Stadtgebiet lehnt Bonde sie aber ab. „Es kommt ganz darauf an, wo Parkdruck besteht. In den Außenbezirken, also zum Beispiel da, wo ich wohne, da gibt es keinen Parkdruck, null Komma null“, sagt die Senatorin. „Da brauche ich auch aus meiner Sicht keine Parkraumbewirtschaftung. Das wäre nur Gängelung der Anwohnerinnen und Anwohner.“ (mit dpa)