Paukenschlag für die Verbraucherwelt: Die Stiftung Warentest muss nach einem fehlerhaften Testurteil Schadenersatz an den Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx zahlen. Für das Unternehmen ist es ein „historischer Erfolg“, für die renommierte Prüfinstanz ein empfindlicher Rückschlag.
Produkttest fiel „mangelhaft“ aus
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am Donnerstag, dass das Urteil der Stiftung geeignet gewesen sei, dem Unternehmen zu schaden „und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern“. Nach Angaben der Stiftung selbst handelt es sich um einen „bislang einmaligen Fall“.
Auslöser des jahrelangen Rechtsstreits war ein Produkttest aus dem Jahr 2020. Damals bewertete Stiftung Warentest einen Rauchmelder des Berliner Unternehmens mit „mangelhaft“. Die Begründung: Das Gerät habe im Test zu spät Alarm ausgelöst. Für Pyrexx hatte dieses vernichtende Urteil dramatische Folgen.

Nach Angaben des Unternehmens brach das Geschäft ein. Neukunden blieben aus, bereits installierte Geräte wurden ausgetauscht, und das „obwohl die Geräte einwandfrei funktionierten“. Jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Arbeitsplatz.
Was Pyrexx von Anfang an vermutete, bestätigte sich später vor Gericht. Das von der Stiftung beauftragte externe Prüfinstitut hatte bei den Tests nicht nach den vorgeschriebenen Normen gearbeitet. 2024 zog Stiftung Warentest die schlechte Bewertung schließlich zurück. Doch da war der wirtschaftliche Schaden nach Angaben des Herstellers längst entstanden.
Pyrexx fordert deshalb 7,7 Millionen Euro Schadenersatz. Schon das Landgericht Frankfurt hatte dem Unternehmen im vergangenen Jahr grundsätzlich Recht gegeben. Die Stiftung ging dagegen in Berufung und scheiterte jetzt erneut.

Stiftung Warentest räumt Fehler ein
Das Oberlandesgericht stellte klar: Ein Produkt in einem vergleichenden Test mit „mangelhaft“ zu bewerten, könne einen „rechtswidrigen Eingriff“ in den Gewerbebetrieb darstellen, „wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht“.
Wie viel Geld Pyrexx am Ende tatsächlich erhält, ist noch offen. Darüber muss nun erneut das Landgericht Frankfurt entscheiden. Vor Ende 2026 rechnet das Unternehmen nicht mit einer endgültigen Summe.
Auch Stiftung Warentest räumte Fehler ein. Das Prüfinstitut erklärte, der beauftragte Dienstleister sei „ohne Rücksprache mit der Stiftung Warentest von der Norm abgewichen und hat das der Stiftung nicht offengelegt“. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Stiftung nach der Beschwerde des Herstellers jedoch früher reagieren müssen.
Die Entscheidung akzeptiert die Stiftung. Die von Pyrexx geforderte Summe sei allerdings „realitätsfern“. Gleichzeitig betonte die Verbraucherorganisation, dass vergleichende Produkttests auch künftig „auf bewährte Weise“ möglich bleiben müssten, um den Verbraucherschutz zu sichern.
Bei Pyrexx überwiegt dagegen die Genugtuung. Geschäftsführer Sebastian Herre sagte nach dem Urteil: „Wir haben als Mittelständler fünf Jahre lang für Aufklärung und Gerechtigkeit gekämpft - gegen eine Institution, der Millionen Deutsche vertrauen. Wir waren uns immer sicher: Bei dem Test muss etwas gehörig schiefgelaufen sein.“



