Diese Strafen gelten jetzt

Berliner Bußgeld-Schock: So teuer wird das Wegwerfen von Müll jetzt

Für welche Müllsünden die Berliner zahlen müssen, verrät der neue Bußgeldkatalog, der nun im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Author - Stefan Henseke
Teilen
Auf einem Gehweg im Schillerkiez: Das Bußgeld für eine weggeworfene Matratze steigt auf 300 bis 1500 Euro.
Auf einem Gehweg im Schillerkiez: Das Bußgeld für eine weggeworfene Matratze steigt auf 300 bis 1500 Euro.Emmanuele Contini

Weggeworfene Zigarettenkippen, am Straßenrand aufgestapelte Alt-Möbel, neben den Paperkorb gefeuerte Trinkbecher: Der lang angekündigte, neue Berliner Bußgeldkatalog für Müllsünder tritt jetzt in Kraft. Der Senat hatte dazu am 4. November einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der jetzt im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Ziel: mehr Abschreckung und weniger Müll. Die maximalen Bußgelder steigen teils drastisch – selbst kleine Vergehen tun finanziell richtig weh. Der große Überblick über die teuersten Vergehen.

Weggeworfene Zigarettenkippen: Das mögliche Bußgeld steigt von 80 bis 120 Euro auf 250 bis auf 3000 Euro für Wiederholungstäter. Möglich bleibt, den Vorgang als Ordnungswidrigkeit zu werten, für den 55 Euro Verwarngeld fällig werden. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter haben hier wie bei anderem Müll auch Ermessensspielraum.

Bis zu 500 Euro für weggeworfene Kaugummis

Plastiktüten, Einwegbecher, Trinkpäckchen, Kaugummi: Hier können 55 Euro Verwarngeld oder 250 bis 500 Euro Bußgeld fällig werden. Bei größeren Mengen steigt die mögliche Strafe auf bis zu 5000 Euro.

Glasflaschen/-scherben, Nägel, Blech- und Eisenreste: 250 bis 800 Euro. Früher waren es 75 Euro.

Zigarettenschachteln, Papier, Taschentücher, Obst- und Lebensmittelschalen: 30 bis 40 Euro Verwarngeld oder 50 bis 100 Euro Bußgeld.

Hundekot-Halter, die Hinterlassenschaften nicht entsorgen: 55 Euro Verwarngeld oder 100 bis 350 Euro Bußgeld. Kontrolliert werden kann auch, ob man Hilfsmittel wie Tüten mitführt. Fehlen die, sind 35 Euro Verwarngeld oder 60 bis 250 Euro Bußgeld möglich.

Matratze oder größere Gegenstände (Koffer, Kinderwagen, etc.) am Straßenrand: 300 bis 1500 Euro. Mehrere Gegenstände oder größere Stücke (Bett, Badewanne) kosten 1500 bis 4000 Euro, bei größeren Mengen sogar bis zu 11.000 Euro.

Elektrogeräte/Sperrmüll mit Schadstoffen: 1000 bis 15.000 Euro. Bisher startete die Geldbuße bei 500 Euro. Das betrifft: Fernseher, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Klimaanlagen, asbesthaltige Heizkörper, Leuchtstoffröhren.

Vor einer Haustür steht eine „Zu Verschenken“-Kiste mit ausrangierten Dingen. Der Senat hatte dazu am 4. November einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der nun im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Vor einer Haustür steht eine „Zu Verschenken“-Kiste mit ausrangierten Dingen. Der Senat hatte dazu am 4. November einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der nun im Amtsblatt veröffentlicht wurde.Caroline Bock/dpa

Unerlaubt entsorgte Altreifen: 700 Euro bei bis zu fünf Reifen, bis zu 20.000 Euro (bisher: 3000 Euro) bei größeren Mengen.

Illegal entsorgte Fahrzeuge: Fahrrad bis 600 Euro, Moped bis 1600 Euro, alter Wohn-/Verkaufsanhänger bis 9000 Euro.

Auch nicht erlaubt: „Zu verschenken“-Kisten

Unerlaubt abgelagerte Bauabfälle: Bis 5 Kubikmeter 1200 bis 25.000 Euro, größere Mengen oder gefährliche Abfälle kosten bis zu 100.000 Euro.

Sonstige Abfälle (Lacke, Batterien, Chemikalien): 1200 bis 100.000 Euro. Bisher waren es 40 bis 25.000 Euro.

An Straßen aufgestellte Kisten mit dem Hinweis „Zu verschenken“ stellen laut Umweltverwaltung ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Idee dahinter sei gut und wünschenswert, doch das Zu-verschenken-Label habe teilweise Auswüchse erreicht, die nicht im Sinne dieses Anliegens seien. Die Ordnungsämter gehen bei solchen Boxen nach Ermessen und „mit viel Augenmaß“ vor, wie es heißt. (mit dpa)