Zoff geht weiter

Berlin-Mitte: Gericht erlaubt Poller gegen Autoverkehr

In Berlin geht der Streit um Fahrradstraßen und verkehrsberuhigte Zonen weiter. Ein neues Gerichtsurteil zeigt Verständnis für Poller.

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Die Durchfahrt für Autos an der Kreuzung August-, Ecke Tucholskystraße wird durch rot-weiße Stahlpoller verhindert, der Streit darüber wurde jetzt durch ein Gericht entschieden.
Die Durchfahrt für Autos an der Kreuzung August-, Ecke Tucholskystraße wird durch rot-weiße Stahlpoller verhindert, der Streit darüber wurde jetzt durch ein Gericht entschieden.Sabine Gudath/imago

Pleite für die Gegner von Pollern in der Berliner Tucholskystraße. Ein Gericht erlaubte jetzt die Umwandlung zur verkehrsberiuhigten Zone.

Die Umwandlung einer Straße in eine Fahrradstraße mit einem weitgehenden Durchfahrtsverbot für Autos durch den Berliner Bezirk Mitte war laut Gericht doch rechtmäßig. Das teilte das Verwaltungsgericht zu dem längeren Rechtsstreit um die Tucholskystraße zwischen Torstraße und Oranienburger Straße mit.

Die Tucholskystraße wurde 2023 vom Bezirksamt, das von den Grünen geführt wird, zu einer Fahrradstraße erklärt. Radfahrer haben Vorrang, Anwohner dürfen aber weiter mit Autos fahren. Der Bezirk stellte allerdings zusätzlich Pfosten auf, um die Durchfahrt der Autos zu verhindern. Begründet wurde das mit einer Entschärfung von Gefahrensituationen.

Anwohner und Betreiber von Restaurants, Galerien und Geschäften hatten gegen Poller geklagt

Dagegen klagten Anwohner und Betreiber von Restaurants, Galerien und Geschäften. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht, das Vorgehen des Bezirks sei nicht zulässig gewesen, weil eine Gefahrenlage nicht dargelegt worden sei.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob die Entscheidung mit der Begründung auf, eine Gefahrenlage sei doch nachgewiesen worden. Sämtliche Maßnahmen seien zudem im Zusammenhang mit der Fahrradstraße in einer Anordnung gebündelt worden.

Das Verwaltungsgericht schloss sich dem nun an und wies die Klage der Anwohner ab. Weil die Poller nur flankierende Maßnahmen zu der Fahrradstraße seien, bedürfe es auch nur einer einfachen und nicht einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage. Eine solche einfache Gefahrenlage sei durch erhöhte Unfallzahlen nachgewiesen.