Berlin streitet wieder über das Kopftuch. Diesmal geht es um die Polizei. Um Uniformen und um die Frage, wie viel Religion der Staat zulassen darf. Auslöser ist das Wahlprogramm der Berliner Grünen. Die Partei will das Berliner Neutralitätsgesetz abschaffen und fordert die Kopftuch-Freigabe für Polizistinnen.
Kopftuch bei der Polizei und Neutralitätsgesetz
„Wir wollen allen Menschen ermöglichen, ihre religiösen Überzeugungen öffentlich und ohne Benachteiligung zu leben“, schreiben die Grünen in ihrem Wahlprogramm. Gleichzeitig kündigen sie an: „Beim Neutralitätsgesetz folgen wir der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und schaffen es endlich ab.“ Für die Grünen ist das ein Schritt zu mehr Freiheit. Kritiker sehen darin jedoch einen gefährlichen Tabubruch.
Besonders deutlich kommt der Widerstand aus der Polizei selbst. Die Frauenbeauftragte der Deutschen Polizeigewerkschaft, Angélique Yumusak, äußert sich im Interview mit dem Berliner KURIER klar und ohne Umschweife. „Das Kopftuch hat in der Polizei überhaupt nichts zu suchen. Religion und Staat sind ganz streng auseinanderzuhalten“, sagt sie. Wer Uniform trage, repräsentiere den Staat und nicht sich selbst.
Persönliche Überzeugungen müssten deshalb im Hintergrund bleiben. „Es hat im Staatsdienst überhaupt nichts in der Erkennbarkeit nach außen zu suchen.“

Dabei betont Yumusak, dass sie niemandem seine persönliche Religionsausübung verbieten wolle. „Frauen, die sich selbstbestimmt entscheiden, dieses religiöse Zeichen zu tragen, das ist in unserem Land möglich“, erklärt sie. Doch im Polizeidienst habe das Kopftuch keinen Platz. „Es hat in einer Uniform nichts zu suchen.“ Wer sich für diesen Beruf entscheide, kenne die Regeln. „Ich bewerbe mich für einen Beruf, und die Voraussetzungen sind ganz klar vorgegeben.“
Sicherheitsrisiken im Polizeieinsatz
Neben der Symbolfrage geht es für Yumusak auch um Sicherheit. In einer Stadt wie Berlin, in der religiöse und politische Spannungen zunehmen, könne sichtbare Religiosität im Einsatz zusätzliche Gefahren mit sich bringen. „Die Ideologien in Bezug auf Religion sind hier besonders ausgeprägt“, erklärt sie.
Kopftuch an Schulen erlaubt
Bereits 2023 kippte das Bundesverfassungsgericht das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Seit Dezember dürfen sie in Berlin offiziell mit Kopftuch unterrichten. Für Polizei und Justiz gilt das Verbot jedoch weiterhin. Die Grünen wollen das nun ändern, während CDU und SPD am Neutralitätsprinzip festhalten.


