Wer mit dem Auto aus Steglitz nach Schöneberg fährt (oder umgekehrt), kennt die Saarstraße: Zwischen Rheinstraße und Autobahnbrücke (A103) musste man bisher das Fuß vom Gaspedal nehmen. Eigentlich hatte die Verkehrsverwaltung gerade erst grünes Licht für Tempo 50 in diesem Abschnitt gegeben. Doch eine Berliner Anwohnerin hat sich erfolgreich dagegen gewehrt.
Tempo-30-Streit in Schöneberg spitzt sich zu
In der Saarstraße in Schöneberg bleibt der Straßenverkehr vorerst langsamer als von der Verkehrssenatorin Ute Bonde geplant. Das Berliner Verwaltungsgericht verkündet in einer Eilentscheidung, dass auf dem Abschnitt weiterhin Tempo 30 gilt – tagsüber wie nachts. Damit ist die ursprüngliche Anordnung der Verkehrsverwaltung, die Strecke wieder auf Tempo 50 hochzustufen, erst einmal vom Tisch.

Zum Hintergrund: Eine Anwohnerin hatte gegen die Verfügung der Verkehrssenatorin geklagt. Die CDU-Politikerin hatte im vergangenen Jahr auf 23 Hauptstraßen in Berlin wieder Tempo 50 erlaubt und dies mit verbesserter Luftqualität begründet. Der Abschnitt der Saarstraße sollte ebenfalls davon profitieren, doch das Verwaltungsgericht sah dafür keine Grundlage.
Gericht sieht klare Unfallgefahr auf der Saarstraße
Die Richterinnen und Richter machen in ihrer Entscheidung deutlich, warum sie die Freigabe für Tempo 50 für rechtswidrig halten. Eine Gerichtssprecherin sagt, es gebe in dem Bereich eine „qualifizierte Gefahrenlage“. Konkret bedeutet das: Autos seien auf der Straße erst spät zu erkennen, die Unfallstatistik spreche eine deutliche Sprache und zeige eine Häufung von Unfällen mit Verletzten. In den vergangenen Jahren gab es 20 Unfälle mit Verletzten auf nur 410 Metern.

Damit sei weiterhin eine niedrigere Geschwindigkeit geboten, heißt es im Beschluss, der dem RBB vorliegt. Der Abschnitt an der Grenze zu Steglitz bleibt also erst einmal im Schnecken-Modus.
Grünen-Fraktionschef Werner Graf begrüßt die Entscheidung mit deutlichen Worten. „20 Unfälle mit Verletzten auf nur 410 Metern – das ist kein theoretischer Wert. Wer an so einem Ort Tempo 50 durchsetzt, hat nicht die Sicherheit der Menschen im Blick“, sagt er. Die Entscheidung wird deshalb von vielen als klare Mahnung an die Verkehrspolitik der Senatorin verstanden, Sicherheit stärker zu gewichten.
Verkehrsverwaltung prüft Beschwerde – Streit geht weiter
Ganz abgeschlossen ist der Streit um die Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch nicht. Die Verkehrsverwaltung will die Gerichtsentscheidung genau prüfen und überlegt nun, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einzulegen. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung sagt dem RBB, man schaue sich die Begründung des Verwaltungsgerichts im Detail an und prüfe das weitere Vorgehen.

Damit könnte der Konflikt in die nächste Runde gehen. Während Anwohner und Verkehrssicherheitsverbände das Urteil als Erfolg feiern, pocht die Verkehrsverwaltung auf ihre ursprüngliche Linie, die Tempolimits an die Luftqualität und an übergeordnete Verkehrsziele zu koppeln. Ob das OVG die Eilentscheidung bestätigt oder kassiert, könnte Signalwirkung für weitere Hauptstraßen haben, auf denen Tempo 30 zur Debatte steht.



