Kein Wunder, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) immer tiefer in die Taschen der Bürger greift – denn die üppigen Ausgaben scheinen kein Ende zu nehmen. Gerade gab es eine hitzige Auseinandersetzung am Arbeitsgericht Berlin, die erneut zeigt, wie viel Geld der ARD und ZDF scheinbar durch die Finger gleitet. Es geht um mehr als 8400 Euro Ruhegeld für eine ehemalige Spitzenmanagerin.
Im Mittelpunkt des Streits steht die ehemalige RBB-Direktorin Claudia Nothelle, die 2016 den Sender verließ – angeblich auf eigenen Wunsch. Bloß was auf den ersten Blick wie ein gewöhnlicher Abschied aus dem Berufsleben aussieht, entpuppt sich als goldenes Ticket für Nothelle: Seitdem kassiert sie nämlich jeden Monat mehr als 8400 Euro Ruhegehalt.
Für den RBB, der sich immer wieder über Geldnot beklagt, und den deutschen Gebührenzahler ein Schlag ins Kontor. Und das Beste daran für Nothelle: Das Geld wird ihr bis ans Lebensende gezahlt – ein Deal, den die meisten Angestellten nur aus ihren wildesten Träumen kennen dürften.
Doch wie kam es zu diesem üppigen Vertrag? Nothelle, einst Chefredakteurin und Programmdirektorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, hätte wohl kaum geahnt, dass ihr Abschied im Jahr 2016 eine derart fette Pensionsregelung nach sich ziehen würde.
Inzwischen ist sie als Professorin an der Hochschule Magdeburg-Stendal tätig und verdient dort monatlich rund 7000 Euro. Doch das Ruhegehalt von 8437 Euro bleibt ihr ungehindert erhalten, während der RBB nach der neuen Führung durch Intendantin Ulrike Demmer (seit September 2023 im Amt) versuchte, die Zahlungen zu stoppen.
Nur hatte der RBB die Rechnung ohne das Arbeitsgericht gemacht: Nachdem der Sender im Dezember 2023 versuchte, das Ruhegehalt zu stoppen und sogar bereits überwiesenes Geld zurückzufordern, zog Nothelle vor Gericht. Und das war ihr Glück. Das Gericht entschied zugunsten der ehemaligen Direktorin.
Richterin Anke Weyreuther machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass der RBB nicht einmal ansatzweise nachweisen konnte, dass die Zahlungen marktunüblich seien. Ein Schlag ins Gesicht der neuen RBB-Führung, die gehofft hatte, mit der breiten Messlatte für das Ruhegehalt ein Stück mehr aus der Geldkrise zu entkommen.
Claudia Nothelle zog wegen des Ruhegehalts vor Gericht
In einer interessanten Wendung stellte der RBB-Anwalt sogar hochrechnend fest, dass Nothelle – bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung – locker vier Millionen Euro kassieren könnte. Bei einer durchschnittlichen, wohl gemerkt! Ein Betrag, der aufhorchen lässt, wenn man bedenkt, dass der Sender die aufgetürmte Finanzlast mit einem schrumpfenden Budget ausgleichen muss.

Nicht nur der RBB, sondern auch die Rundfunkräte, die in solchen Fällen selten öffentlich Stellung nehmen, zeigen sich überrascht von der Höhe der Ruhegehaltszahlungen. Wie ein Rundfunkratsmitglied gegenüber der Bild-Zeitung sagte, seien solche Abfindungen für ausgeschiedene Führungskräfte des ÖRR in der Vergangenheit nicht ungewöhnlich gewesen – sie hätten aber erst dann von den hohen Summen erfahren, wenn es bereits vor Gericht gegangen sei.
Der Arbeitsrechtler Johannes A. Menke stellt abschließend bei Bild klar, dass das Gericht keine andere Wahl hatte, als zugunsten von Nothelle zu entscheiden. Schließlich gilt im deutschen Arbeitsrecht der eiserne Grundsatz: Verträge müssen eingehalten werden. Und so bleibt dem RBB nichts anderes übrig, als die Vereinbarung zu erfüllen – oder die damalige Intendantin in Regress zu nehmen.
Die Frage, wie viele weitere Pensionszahlungen aus der Vergangenheit noch auf den Prüfstand kommen, bleibt offen und wird wohl auch nicht öffentlich diskutiert. Wenn der Öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig aber weiter von der eingetriebenen Rundfunkgebühr abhängt, dürfte der finanzielle Druck weiter steigen.
Was sagen Sie zu dem Thema? Schicken Sie uns Ihre Meinung an leser-bk@berlinerverlag.com oder kommentieren Sie unseren Beitrag auf Facebook oder bei X. Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten! ■